Der Arbeitgeber kündigt Ihnen fristgemäß – was nun?

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Der Arbeitgeber kündigt Ihnen fristgemäß - was nun?

1) Versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Tun Sie nichts unüberlegt, z.B. unterschreiben Sie nichts, auch keinen Aufhebungsvertrag, egal ob man Ihnen dafür eine Abfindung anbietet  Ihnen droht bei Verursachung der Arbeitslosigkeit sonst eine Sperrfrist von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld.

2) Melden Sie sich arbeitslos. Dies muss grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen erfolgen, damit keine Sperrfrist verhängt wird. Je früher Sie sich melden, desto eher kann Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld bearbeitet und eine neue Stelle gesucht werden.

3) Lassen Sie sich zeitnah umfassend anwaltlich beraten, z.B. zum Thema Aufhebungsvertrag, zur Wirksamkeit der Kündigung, Einhaltung der Kündigungsfrist u.v.m. Oft sind Kündigungen angreifbar und ist der Arbeitgeber dann bereit, eine Abfindung zu zahlen oder das Arbeitsverhältnis doch aufrechtzuerhalten oder zu verlängern. Dabei ist es wichtig, die Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung möglichst einzuhalten.

4) Lassen Sie prüfen, welche Ansprüche Sie daneben noch haben. Dies sind oft Ansprüche auf ein Zeugnis, Gewährung von Urlaub, Urlaubsabgeltung in Geld, Überstundenabgeltung, Auslösen oder ausstehenden Lohn.  Dies sollte nicht zu lange hinausgeschoben werden, da oft in Tarifverträgen oder dem Arbeitsvertrag Ausschlussfristen festgelegt sind und die Ansprüche dann verfallen.

Die Kosten für den Rechtsanwalt können ggf. über eine von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung oder bei geringen Einkommen über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe abgedeckt werden. Selbst wenn dies alles nicht greift, lohnt sich aufgrund der Abfindung oder sonstigen Ansprüche und finanziellen Folgen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes und sind diese Kosten regelmäßig als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Rechtsanwalt Bandmann

Bandmann & Krönert Partnerschaft 

Herr Rechtsanwalt Bandmann bearbeitet vertieft das Arbeitsrecht und hat den theoretischen Kurs für den Titel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen. Zum Arbeitsrecht gehören Themen wie Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Beratung zu Rechten aus dem Arbeitsvertrag, Kündigungsschutzklagen, Vertretung vor dem Arbeitsgericht u.v.m.

Die Kanzlei ist neben den Büros in Cottbus und Hoyerswerda bequem über das Internet erreichbar und ist dank moderner Kommunikationsmittel ein Besuch der Kanzlei nicht zwingend notwendig. Die Kanzlei in Cottbus liegt unweit dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit (Cottbus, Bahnhofstraße 10) und kann daher auf einem Weg besucht werden.


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