Der Audi und VW Abgasskandal A6 Avant 3.0 TDI Euro 5 geht weiter

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Die Audi AG kommt im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Entgegen den Bekundungen der Volkswagen AG und der Audi AG werden reihenweise Verbraucherklagen gewonnen mit dem Ergebnis, dass die jeweiligen Konzerne, die Streitbehafteten Fahrzeuge zurücknehmen muss.

In einem von der Anwaltskanzlei Klamert & Partner München vor dem Landgericht Leipzig geführten Verfahren Az. 04U2886/20 wurde die Audi AG zur Rücknahme des Audi A6 Avant 3.0 TDI, Zug um Zug gegen Bezahlung von 46.291,27 € zu Recht verurteilt.

Der Kläger bestellte 2014 das oben genannte Fahrzeug für insgesamt 65.000 € brutto als Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug ist mit einem 3.0 l V6 Turbo Dieselmotor mit Euro 5 ausgestattet. Für das Fahrzeug wurde durch das Kraftfahrtbundesamt ein Rückrufbescheid zur Aktualisierung der Motorsteuerungssoftware, aufgrund einer unzulässigen verbotenen Abschalt Vorrichtung erlassen.

Aus Sicht des Landgerichts Leipzig, ist ohne weitere Einholung eines Sachverständigengutachtens davon auszugehen, dass die Motorsteuerungsoftware mindestens eine unzulässige Abschaltvorrichtung erhält.

Aufgrund dessen hat die Audi AG den Kläger gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Das Landgericht Leipzig ist weiter der Meinung, dass die im Einzelfall unter gewöhnlichen Umständen zu erzielende Gesamtfahrleistung mit 300.000 km anzugeben ist da Dieselmotoren, allgemein, als besonders lang ledig gelten. Somit wird diese Gesamtfahrleistung zur Berechnung des Nutzungsersatzes herangezogen und nicht wie oft üblich eine Gesamtfahrleistung von 250.000 km.

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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