Der Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber

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Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht


In letzter Zeit versuchen Arbeitgeber wieder häufiger den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags (richtigerweise Abwicklungsvertrag) zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bewegen.


Hier ist große Vorsicht geboten. Wird keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Aufhebungsvertrag zugrunde gelegt, die ordentliche Kündigungsfrist möglicherweise nicht eingehalten,  ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genannt, etc., so führt dies schnell zu einer Sperre für das Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit und es kann sogar von einer Abfindung etwas weggenommen werden.


Wird das Arbeitszeugnis nicht mit z.B. "gut" definiert, führt auch dies zu einem späteren Streit mit dem Arbeitgeber. Die Formulierung "wohlwollend" ist in diesem Zusammenhang nichtssagend und steht absolut nicht für ein gutes Zeugnis !

Auch die Zahlung einer Sozialabfindung sollte dringend geprüft werden. Im Regelfall würde ein Gericht eine Sozialabfindung von einem halben Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahre empfehlen. Diese kann unter Umständen jedoch sogar deutlich höher sein.  Nach Abschluss einer solchen Vereinbarung wird eine solche Abfindung freiwillig sicher nicht mehr bezahlt.


Also vor Abschluss einer solchen Aufhebungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber lieber kurz den spezialisierten Fachanwalt fragen ! Zum Abschluß eines Aufhebungsvertrags kann übrigens kein Arbeitnehmer gezwungen werden ! 

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Foto(s): Tilo Neuner-Jehle

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