Der digitale Nachlass – so regeln Sie ihn richtig

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Nach dem letzten Urteil des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema ist klar: Auch die „virtuellen“ Besitztümer gehören zum Nachlass und können vererbt werden.Das hat zur Folge, dass man sich schon zu Lebzeiten auch um den digitalen Nachlass kümmern sollte. Dies allein schon deshalb um später die Hinterbliebenen nicht mit aufwendigen und kostspieligen Recherchen zu belasten.

E-Mail-Konten, Konten bei Facebook, LinkedIn oder Instagram, Abos bei Streamingdiensten, in einer Cloud gespeicherte Fotosammlungen oder das online-Konto bei einer Bank: Jeder von uns nutzt täglich diverse digitale Medien. 

Um auch den digitalen Nachlass ordnungsgemäß zu ordnen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Vollmacht mit konkreten Angaben 

Wie das Testament muss die digitale Vollmacht handschriftlich verfasst werden und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Wichtig ist der Hinweis, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Auch ist es sinnvoll genau festzulegen, was mit den Konten, Daten oder Fotos im Netz nach dem Ableben geschehen soll.

Sie können gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden, wie dies etwa bei Facebook möglich ist. Auch gehören Anweisungen dazu, was mit Daten auf Geräten wie Computern, Notebooks, Smartphones, Tablet oder externen Festplatten geschehen soll.

Bei allem ist es wichtig, dass eine Vertrauensperson benannt wird, die sich nach dem eigenen Ableben um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert.

  • Liste mit Konten und Zugangsdaten 

Um der Vertrauensperson ihre Aufgabe zu erleichtern oder ihr die Erledigung überhaupt erst zu ermöglichen, sollte eine Übersicht von allen Konten mit Benutzernamen und Passwörtern angelegt werden. Hier kann nur geraten werden, diese Daten auf einem verschlüsselten USB-Stick zu speichern. Diese Daten gehören nicht in die Vollmacht oder das Testament, da diese/dies bei jeder Änderung des Passwortes erneuter werden müsste, was wenig praktikabel ist. In der Vollmacht ist aber zu dokumentieren, wo sich der Stick befindet, vorzugsweise in einem Tresor oder Bankschließfach und wie das Passwort lautet.

Nehmen Sie regelmäßige Aktualisierungen des Datensatzes vor, damit Änderungen, Neuzugänge oder gelöschte Konten nicht übersehen werden.

Wenn Sie Fragen zur Regelung Ihres Digitalen Nachlasses haben, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin! Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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