Der Erbschein: Wie der "Personalausweis" für Erben Ihnen helfen kann

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Sie haben kürzlich eine Erbschaft gemacht und sind gleichzeitig Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden? Vielleicht streiten Sie mit den anderen Erben über das Erbe oder Ihren Erbteil - und suchen nach einer effektiven Lösung? Oder es sind nicht mehr alle Miterben auffindbar - und Ihnen läuft die Zeit davon? Dann kann der sogenannte Teilerbschein die richtige Lösung für Sie sein. Nach diesem Video können Sie beurteilen, ob dieser Weg für Sie der richtige ist. 


In diesem Beitrag beantworte ich die häufigsten Fragen zu dem Thema Teilerbschein und verrate Ihnen, wann eine anwaltliche Beratung in diesem Zusammenhang sinnvoll ist.


In vielen Fällen ist es unerlässlich, dass Sie als Erbe eine Art „Personalausweis“ besitzen. Dies ist oft notwendig, wenn Sie als Erbe damit starten, den Nachlass zu verwalten und Ihr Erbrecht Dritten gegenüber nachweisen müssen. Ein Teilerbschein schafft schnell Klarheit darüber, wem welche Rechte am Nachlass zustehen.


Der Erbschein und der Teilerbschein sind öffentliche Urkunden. Sie bescheinigen, dass der Inhaber Erbe des Erblassers ist. Ein Erbschein und auch der Teilerbschein schaffen Klarheit: Sie wirken wie ein Ausweis für den oder die Erben.


Mit dem Erbschein stellt das Gericht verbindlich fest, wer über das Vermögen des Erblassers verfügen darf. Er bedeutet Sicherheit im Rechtsverkehr - gegenüber Banken, Behörden, Gerichten und Unternehmen. Außerdem gibt der Erbschein Auskunft über etwaige Beschränkungen des Erbrechts.


Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, kann der Erbschein in zwei Formen ausgestellt werden. Als gemeinschaftlicher Erbschein oder als Teilerbschein:


  1. Der gemeinschaftliche Erbschein wird allen Miterben gemeinsam erteilt und weist alle Erben mit ihren jeweiligen Erbquoten aus. 
  2. Alternativ der Teilerbschein: Der Teilerbschein wird dagegen nur einem einzigen Miterben erteilt und bestätigt dessen Stellung als Miterbe sowie seine individuelle Erbquote.


Der Teilerbschein bestimmt damit den genauen Anteil des Miterben an dem Gesamtnachlass – übrigens auch Erbmasse genannt.


Die praktische Bedeutung des Teilerbscheins ist auf ganz spezielle Sonderfälle zugeschnitten, so z. B. kann das Thema Teilerbschein relevant werden, wenn es um volatile Wertpapiere im Nachlass geht. Also Wertpapiere, deren Kurs an der Börse schwanken können. Das ist z. B. bei Aktien der Fall. Gerade wenn die Kurse von Aktien zu sinken drohen, ist es notwendig, ziemlich schnell eine Entscheidung zu treffen und eine Verkaufsorder an die Bank geben zu können. Zu spät umgesetzte oder gar nicht erst getroffene Entscheidungen führen dann zu hohen Wertverlusten – möglicherweise mit dramatischen Folgen. 


Verheerende Auswirkungen kann das ganz besonders bei der Erbschaftsteuer und gegenüber Pflichtteilsberechtigten haben. Wer in diesen Fällen nicht handeln kann, wird quasi doppelt bestraft. Und zwar weil der frühere hohe Kurs als Grundlage für die Berechnung der Steuer und des Pflichtteils ist. Wenn dann später ein niedrigerer Kurs realisiert werden kann, gibt es in der Folge ein Liquiditätsproblem. Damit dieses Risiko gar nicht erst auftritt, hilft in solchen Situationen der Teilerbschein.


  • Des Weiteren ist das Thema Teilerbschein wichtig, wenn Sie sich aus der Erbengemeinschaft „verabschieden“ wollen. Also, wenn Sie Ihren Anteil an eine Miterben oder eine andere Person verkaufen möchten.
  • Der Teilerbschein ist auch dann sinnvoll, wenn Sie ausnahmsweise den Nachlass allein verwalten dürfen. Zum Beispiel, wenn eine Reparatur notwendig ist. Beispielsweise die Ausbesserung des Daches bei einem Haus, damit es nicht hereinregnet. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Zustimmung Ihrer Miterben nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Das wiederum ist oft bei Erbengemeinschaften der Fall, deren Mitglieder über mehrere Länder verstreut sind.
  • Ein Teilerbschein wird auch ausgestellt, wenn unklar ist, ob weitere Miterben die Erbschaft angenommen haben. Oder wenn noch ungeborene Miterben vorhanden sein sollten. Denn: Was vielfach vergessen wird: Auch ein Ungeborener kann Erbe werden. 
  • Auch Erbfälle mit Auslandsbezug können Anlass sein, einen Teilerbschein zu beantragen.


Der Erbschein oder Teilerbschein wird den Erben vom Nachlassgericht ausgestellt. Dies ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts. 


Der Miterbe kann ganz einfach einen Antrag bei dem Nachlassgericht stellen. Er benötigt dafür keine besonderen Formulare.


Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wann und warum Sie einen Anwalt einschalten sollten? 


Unser Engagement als Anwälte ist immer dann gefragt, wenn Streit über die Gesamterbschaft oder die genauen Erbquoten besteht. Denn aus dem Teilerbschein ergibt sich die Erbquote. Er erfüllt dann – wie vorhin gesagt – seine Funktion als Ausweis für den Miterben.


  • Wollen Sie sich eine Mindestbeteiligung an dem Nachlass vom Nachlassgericht bescheinigen lassen? 
  • Ist Ihre Erbquote noch unklar? 
  • Sind nicht alle Erben Ihrer Erbengemeinschaft ausfindig gemacht worden? 
  • Möchten Sie einen Nachlasspfleger bestellen? 
  • Haben sich im Rahmen des Antragsverfahrens beim Nachlassgericht Fragen ergeben?


Zögern Sie nicht, sich mit unserer Kanzlei telefonisch (0 22 41 / 17 33-0 oder info@rechtinfo.de)  in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Ihr Hartmut Göddecke.


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