Erbe vorenthalten? Pflichtteil einfordern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Sie wurden von Ihrem Erbe ausgeschlossen und fragen sich, wie Sie Ihren Pflichtteil bekommen können? Wie verhalten Sie sich optimal, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des vom Erben in Auftrag gegebenen Gutachtens haben? 


Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie den Wert Ihres Anteils am Erbe maximieren und sich gegen unfaire Gutachten zur Wehr setzen können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Recht durchsetzen und den Pflichtteil erhalten, den Sie wirklich verdienen.


Lassen Sie uns gemeinsam die wichtigsten Schritte und Überlegungen durchgehen.


Zunächst einmal, was ist der Pflichtteil? Wenn Sie durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes: den sogenannten Pflichtteil. Der Erbe ist verpflichtet, Ihnen diesen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Wenn Sie mehr dazu interessiert, sehen Sie sich einfach unser Video zum Pflichtteil an und wie man ihn geltend macht.


Doch oft liegt der Teufel im Detail, insbesondere wenn es um die Frage geht: Wieviel sind Immobilien, Kunst oder die anderen Gegenständen Wert? Das ist nicht nur hochspannend, sondern viele Streitpunkte im Detail knüpfen sich genau an diese Fragen. Hier ergeben sich Spielräume und es ist absolut entscheidend, eben diese Spielräume in Ihrem Sinne zu nutzen.


Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie darauf angewiesen, dass Ihnen der Erbe vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft über den Nachlass erteilt. Sie haben das Recht, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen und Wertgutachten für bestimmte Gegenstände anzufordern.


In der Regel muss der Erbe diese Gutachten in Auftrag geben und die Kosten aus dem Nachlass bezahlen. Der Erbe wählt also den Gutachter aus und bezahlt ihn auch! Das kann verständlicherweise Einfluss auf das Gutachten haben.


Ein solches Gutachten kann bei völlig unterschiedlichen Auffassungen über die Bewertung von Gegenständen oder Immobilien schnell zu einem verheerenden Streit zwischen Ihnen und dem oder den Erben führen.


Wenn Sie glauben, dass der Gutachter den Wert zu Ihren Ungunsten falsch eingeschätzt hat, sollten Sie Ihre Bedenken rechtzeitig und sehr deutlich zur Sprache bringen. Erklären Sie ganz genau, was Sie für falsch halten. Dann kann der Gutachter seine Entscheidung überdenken und korrigieren.

Wenn der Gutachter jedoch an seiner Meinung festhält, haben Sie verschiedene Optionen.


Sie können

  1. das Gutachten akzeptieren,
  2. auf eigene Kosten ein neues Gutachten einholen oder
  3. vor Gericht ziehen und klagen.


Die Wahl der richtigen Option hängt von den Chancen und Risiken ab, insbesondere den Kosten. Gutachten können teuer sein. Dabei gilt der Grundsatz, dass derjenige die Kosten für das jeweilige Gutachten zahlen muss, der den Gutachter beauftragt hat. Dies gilt beim Privatgutachten des Erben und beim Gegengutachten des Pflichtteilsberechtigten.

Daher empfehlen wir eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse.


Hier unser rechtinfo-Tipp: Oft wird auf eine Bewertung verzichtet, weil man die Kosten für einen Gutachter scheut und man das Ergebnis nicht im Voraus kennt. Das aber ist in den meisten Fällen der falsche Weg. Die Kosten wiegen im Verhältnis zur Klarheit, die man bekommt, nicht so viel. Verzichten Sie daher nicht unüberlegt auf eine wirklich professionelle Bewertung!


Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite, um die besten Schritte für Ihre Situation zu ermitteln. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen. Zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen und Problemen direkt anzusprechen. Mit unserer Marktexpertise helfen wir Ihnen auch gerne bei der Auswahl des richtigen Gutachters.


Unser Ziel ist es, dass Sie den Betrag erhalten, der Ihnen gesetzlich zusteht. Das ist Ihr gutes Recht, das Sie sich nicht nehmen lassen sollten. Falls Sie weitere Details zu diesem Thema wissen möchten, können Sie das in Ruhe auf unserer Internetseite nachlesen.


Ihr Hartmut Göddecke.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke

Beiträge zum Thema