Der kürzeste Weg der Schuldenbefreiung bei insolventen Personen (Verbrauchern)?

  • 1 Minuten Lesezeit

Mittels Schuldenbereinigungsplan 

Dadurch kann eine verschuldete natürliche Person die Sanierung ohne Durchführung eines 3 Jahre dauernden Insolvenzverfahrens vornehmen und die  Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vermeiden.

Voraussetzung: Man darf aktuell nicht (mehr) selbständig sein, weniger als 20 Gläubiger und übersichtliche Verhältnisse haben. Soweit der Schuldner noch selbständig tätig ist, besteht die Sanierungschance der außergerichtlichen Einigung. Problem: Alle Gläubiger müssen zustimmen. Man kann nicht - wie im Schuldenbereinigungsplanverfahren möglich, einen ablehnenden Gläubiger zur Zustimmung zwingen oder dessen Zustimmung ersetzen. Ein (vereinfachtes) Schuldenregulierungsverfahren gibt es also bei Selbständigen oder gewerblich Tätigen nicht.

Wie lange dauert so etwas?

Kommt auf das Gericht, den zuständigen Insolvenzrichter und den Fall an:
Manchmal 3 Monate- manchmal 6 Monate, wenn  Schwierigkeiten auftreten.

Wie sieht das erfolgreiche Endergebnis aus?

Auszug eines erfolgreichen Beschlusses

Aktenzeichen 533 IK 662/22

Beschluss

In der Insolvenzsache Georg P. als Schuldner, Verfahrensbevollmächtigter: Hermann Kulzer, Dresden

hat das Amtsgericht Dresden durch die unterzeichnete Richterin beschlossen.

Es wird festgestellt, dass der Schuldenbereinigungsplan vom Datum mit der berichtigten Anlage 7A, als angenommen gilt.

Gründe:

Nachdem der nach § 309 Abs.1 InsO erlassene Zustimmungsersetzungsbeschluss vom "Datum" rechtskräftig geworden ist, war die Feststellung auszusprechen, dass der Schuldenbereinigungsplan als angenommen gilt, gemäß § 308 Abs.1 S.1 InsO.

Nachname Vorname, Richterin am Amtsgericht

Weitere Verfahrensweise

Jetzt muss der Schuldner die festgelegte  Quote ausbezahlen. 
Danach ist der Plan vollzogen und dem Schuldner werden - wie im Plan dargestellt-  die Restschulden erlassen. 

Hermann Kulzer MBA

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht 
0351 81102233 



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