"Der meistgehasste Mann im Internet" - neue Netflixdoku

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 "Der meistgehasste Mann im Internet" - Die neue Netflix Dokumentation beschreibt umfangreich den Racheporno-Skandal aus dem Jahr 2010 auf und erklärt umfassend die Folgen für Betroffene.


Der US-Amerikaner Hunter Moore erlangte als Betreiber der Webseite isanyoneup.com den Ruf "der meistgehasste Mann im Internet" zu sein. Der Name seiner Online Plattform  "Isanyoneup" ins Deutsche übersetzt - Ist jemand wach - klingt zunächst harmlos. Hinter der Webseite verbarg sich jedoch eine Plattform, die es nahezu jedem ermöglichte, Nacktbilder und Nacktvideos Dritter unter Nennung der Namen, Adressen und Facebook-Profile der Opfer hochzuladen. Nicht alle Opfer hatten dabei ihre Bilder freiwillig verschickt. Manche waren heimlich aufgenommen worden, von anderen wurden durch einen von Moore beauftragten Hacker sogar Bilder entwendet. 


Den Nutzern der Webseite stand auch eine Kommentarfunktion zur Verfügung - eine fanatische Community war geboren und bot eine Plattform für Mobbing. Finanziert durch Werbeeinnahmen verzeichnete die Webseite zeitweise monatlich 30 Millionen Aufrufe laut Angaben von Moore. Auf Löschungsanfragen der von den Aufnahmen betroffenen Frauen reagierte der Betreiber der Webseite entweder gar nicht oder verhöhnte diese noch zusätzlich.


Bei der Webseite "Isanyoneup" handelt es sich jedoch nicht um eine Ausnahmeerscheinung. Regelmäßig werden wir von Opfern kontaktiert, deren Nacktaufnahmen auf kommerziellen Pornoseiten wie Pornhub, xHamster oder XVideos veröffentlicht wurden. Auch klassische Rachepornoseiten wie watchmygf.me bieten für verärgerte Ex-Partner Raum, sich an den Verflossenen zu rächen. 


Eine Verbesserung für von den Rachepornowebseiten betroffene Frauen sollte das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz bringen. Ursprünglich sollten laut einem Änderungsantrag der Grünen Anbieter von Pornoplattformen mit vornehmlich nutzergenerierten Inhalten dazu verpflichtet werden, dass Nutzer vor einem Upload doppelt per E-Mail und Handy-Nummer verifiziert werden müssen. Doch das Ergebnis der Verhandlungen für das Digitale-Dienste-Gesetz fiel ernüchternd aus - denn auch künftig müssen Betreiber von Pornoseiten ihre Nutzer:innen nicht nach ihrer Handynummer fragen, bevor sie etwas hochladen dürfen. 


Ganz ohne Änderungen bleibt das Digitale-Dienste-Gesetz nicht für die Betreiber. Insbesondere sehr große Online - Plattformen wie Pornhub, xHamster und XVideos - dürften künftig strengeren Regeln unterworfen sein. In Zukunft sollen Plattformbetreiber Prüfberichte über die von ihnen verursachten Risiken vorlegen - und im Zuge dessen insbesondere darlegen, wie Sie die Realisierung der Risiken versuchen zu verhindern. Offengelegt werden muss dann bspw. die Personalstruktur der Unternehmen für die Inhaltsmoderation und wie entsprechendes Personal geschult wird. Daneben sollen große Plattformen jährliche Transparenzberichte über die Inhaltsmoderation beibringen, um künftig Aufschluss über die jeweilige Dimension bildbasierter Gewalt auf der Webseite zu erhalten. 



Eine tatsächliche Abhilfe für Betroffene der Veröffentlichung von Rachepornos oder Nacktaufnahmen schafft das unserer Ansicht nach jedoch nicht. Noch immer können gekrängte Ex-Partner:innen ungeprüft Nacktaufnahmen veröffentlichen. In der Vergangenheit konnten wir in vielen Fällen eine Löschung der Nacktaufnahmen unserer Mandant:innen erreichen. Die Weiterverfolgung von rechtlichen Ansprüchen ist für Betroffene Frauen jedoch ebenfalls wichtig, um eine erneute Veröffentlichung zu verhindern. Löschung, Auskunft, Schadensersatz - eine Vielzahl von wirksamen Ansprüchen, die den Opfern leider nicht viel bringt, wenn sich die Täter nachträglich nicht mehr ermitteln lassen. Nach unserer Erfahrung auf dem Gebiet verweigern die meisten Plattformen eine Herausgabe der Daten des Uploaders (bspw. IP-Nummer) und berufen sich auf Vorgaben aus der DSGVO. Andere Plattformbetreiber wiederum haben Ihren Sitz im Ausland und antworten auf etwaige Auskunftsersuchen gar nicht erst. 



Empfiehlt sich ein bestimmtes Vorgehen, wenn ich Nacktaufnahmen von mir im Internet gefunden habe? 



Bewahren Sie zunächst Ruhe! Wichtig ist es, voreiligen Aktionismus zu vermeiden und Dinge zu unternehmen, die uns ggf. die nachfolgende Arbeit erschweren. Als Erstes ist es enorm wichtig, dass die entsprechenden Nacktaufnahmen so schnell wie möglich wieder aus dem Internet verschwinden. Wie das schnellstmöglich zu erreichen ist, wissen wir aufgrund unserer Erfahrung aus vielen anderen Fällen und unterstützen Sie gerne dabei. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, nach der Löschung von der Plattform auch weitere Ansprüche (Schadensersatz, Unterlassung, Löschung, Auskunft) geltend zu machen, klären wir dann in Ruhe im Nachgang bei einem gemeinsamen persönlichen Gespräch.


Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Webseite: Foto- und Bildrecht.

Foto(s): @https://www.pexels.com/de-de/foto/internet-tisch-technologie-computer-5082582/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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