Der Notfallordner

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Vielleicht ist es Ihnen schon einmal so ergangen? Ein naher Verwandter, ein Familienangehöriger, stirbt und es gibt Vieles zu erledigen. Und dass auch noch in relativ kurzer Zeit. Das Begräbnis, die Trauerfeier, die Traueranzeige. Wer soll benachrichtigt werden? Gab es Versicherungen, die zu informieren sind? Es stürzt einiges auf die Hinterbliebenen ein in ihrer Trauer und Viele sind damit überfordert. Umso wichtiger ist es, als Erblasser auch für diese Situation vorzubeugen und einiges vorab im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Familie, in einem Ordner zu sortieren.

Was gehört in einen Notfallordner?

Nehmen Sie einen Ordner und ein Verzeichnis mit 8 Registern

·Im ersten Register geben Sie den Hinweis, in welcher Zeitung eine Todesanzeige veröffentlicht werden soll und wenn Sie mögen, entwerfen Sie auch einen Text.

·Für die zweite Rubrik fertigen Sie eine Liste mit Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort derjenigen, die eine Benachrichtigung über Ihren Tod erhalten sollen, ggf. verbunden mit dem Hinweis, ob diese noch zu einem Leichenschmaus einzuladen sind. Wenn Sie perfekt sein wollen, beschriften Sie schon Umschläge mit obigen Daten.

·In der dritten Rubrik geben Sie Weisungen für Ihre Begräbnis. Welches Bestattungsunternehmen bevorzugen Sie? Wünschen Sie eine Sarg- oder eine Urnenbestattung? Auf welchem Friedhof soll die Bestattung erfolgen? Wünschen Sie es üppig oder eher kostenschonend?

·In die 4. Rubrik heften Sie einen detaillierten Lebenslauf ab. Sie erleichtern damit dem Pfarrer, aber auch den Angehörigen die Trauerrede aussagekräftig zu gestalten.

·In die 5. Rubrik gehört das Testament. Hier legen Sie genau fest, wer was bekommen soll. Treffen Sie zweifelsfreie Anordnungen, setzen Sie Vermächtnisse auf, regeln Sie Vorkaufsrechte für bestimmte Nachlassgegenstände. Je mehr Sie geregelt haben und je eindeutiger Sie dies tun, umso weniger Streit kann nachher bei der Erbauseinandersetzung auftreten.

·In der 6. Rubrik findet sich eine Vollmacht (für den Todesfall) für Ihre Konten und Depots. Regeln Sie hier, was mit dem Bargeld und/oder Depot geschehen soll. Um Ihr liquides Vermögen einfacher gemäß Ihren Anweisungen verteilen zu können, sind Ihre Erben mit einer Bankvollmacht besser bedient, da das Testament bei Banken oft zu hohem bürokratischen Aufwand führen kann.

·In der 7. Rubrik finden sich Kopien relevanter Versicherungen. Erstens danken es Ihnen Ihre Erben hierzu umfänglich informiert zu sein und es wird das Versäumen von Meldefristen vermieden, die oft in Tagen bemessen sind.

·Last but not least nun zur 8. Rubrik. In den Rubriken zuvor wurde nur die Regelung für den Todesfall angesprochen. Was aber, wenn Sie altersbedingt oder infolge eines Unfalls Ihre Dinge nicht mehr selbständig regeln können? Für diesen Fall gibt es die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Diese sollten in der 8. Rubrik untergebracht werden, dann haben Sie für alle Eventualitäten vorgesorgt.

Mit diesem Notfallordner machen Sie sich bei Ihrer Familie besonders verdient und werden sicherlich noch mehr geschätzt, als dies bisher der Fall gewesen ist.

Den Ordner besorgen Sie, beim Inhalt bin ich Ihnen gerne mit juristischem Rat und Tat behilflich.

Vorankündigung: Meine nächsten Beiträge werden u. a. die Themen „Der überschuldete Nachlass“ und „Erben in der Patchwork-Familie“ behandeln.


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