Der schnellste Weg zur Aufenthaltsgenehmigung für Panama

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Die Regierung von Panama hat im Laufe der Jahre mehr als 50 Einwanderungskategorien geschaffen, um die Einwanderung von ausländischen Fachkräften, Investoren, Unternehmern, Familienangehörigen, oder Rentnern zu erleichtern. 

In den letzten Jahren hat sich Panama zu einem beliebten Auswanderungsziel entwickelt. Das konstante Wirtschaftswachstum, die Herzlichkeit der Einheimischen, das angenehme Klima, die weitläufigen Strände, sowie attraktive Investitionsmöglichkeiten, und der US-Dollar als Zahlungsmittel sind eine der vielen Vorteile die Panama Neuankömmlingen bietet.

Die sechs häufigsten Aufenthaltsbewilligungen in Panama, entweder als Zweitwohnsitz oder um sich dauerhaft im Land aufzuhalten sind: 

Schritt für Schritt zur Aufenthaltserlaubnis

Hier erklären wir die einzelnen Schritte um erfolgreich eine Aufenthaltserlaubnis in Panama zu beantragen. Die Abläufe können abhängig von der Einwanderungskategorie und der jeweiligen individuellen Situation im Detail etwas anders verlaufen:

  1. Auswahl eines Anwalts und erster Kontakt: Das Einwanderungsgesetz in Panama sieht vor, dass sämtliche Anträge auf Aufenthaltserlaubnis in den zuvor erwähnten Einwanderungskategorien von einem zugelassen Anwalt in Panama eingereicht werden müssen.
  2. Wahl der Einwanderungskategorie: Prüfung in welcher Kategorie der Antrag gestellt werden soll und ob die dafür erforderlichen Anforderungen erfüllt werden.
  3. Zusammenstellung der Dokumente: Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Dokumente die für den Antrag benötigt werden. Achten Sie auf die Gültigkeit der verschiedenen Dokumente und kümmern Sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Beglaubigungen (Apostille).
  4. Prüfung der Dokumente: Übermittlung aller Dokumente und Unterlagen vorab per E-Mail zur Prüfung, um sicher zu stellen, dass alles vollständig ist und nichts vergessen wurde. Gleichzeitig können die Dokumente bereits zur Übersetzung in Panama weitergeleitet werden.
  5. Reise nach Panama: Sobald alle Unterlagen fertig sind ist eine persönliche Anreise nach Panama erforderlich um den Antrag vor Ort einzureichen.
  6. Vorbereitung des Antrags: Erster Termin in Panama, Übergabe der original Unterlagen, Unterzeichnung der anwaltlichen Vollmacht und etwaiger anderer Dokumente, Kopien, Formulare, Gesundheitszeugnis und andere Erledigungen bei denen die persönliche Anwesenheit der Antragsteller erforderlich ist.
  7. Antragstellung bei der Einwanderungsbehörde: Formelle Antragstellung bei der Einwanderungsbehörde. Für die Einreichung des Antrags müssen in der Regel alle Antragsteller persönlich anwesend sein.
  8. Registrierung des Reisepass (“registro de pasaporte”)Die Registrierung des Reisepass wird zunächst online von unserer Kanzlei gemacht. Im Rahmen der Antragstellung werden alle Angaben noch einmal überprüft und ein Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde stempelt den Registrierungsstempel (“sello de registro”) in den Pass jedes Antragstellers.
  9. Befristeter Migrationsausweis (“carné de migración”)Sobald der Antrag formell eingereicht wurde, ändert sich auch Ihr Aufenthaltsstatus in Panama. Alle Antragsteller sind dann keine “Touristen” mehr sondern “Residentes”. Sie erhalten von der Einwanderungsbehörde einen Ausweis. Dieser ist sechs Monate lang gültig (genug Zeit um den Antrag innerhalb dieser Frist zu bearbeiten). Für den Ausweis wird vor Ort ein Foto gemacht. Ab dann muss der Migrationsausweis bei jeder Ein- und Ausreise nach Panama bei der Passkontrolle vorgezeigt werden.
  10. Multiply Visa (“visa multiple”)Das Mehrfach-Einreise- und Ausreisevisum wird seit September 2021 zusammen mit dem Migrationsausweis ausgestellt, und ermöglicht es dem Antragsteller  nach Panama ein- und wieder auszureisen während der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bearbeitet wird. Das Multiply Visa ist (genauso wie der Migrationsausweis) sechs (6) Monate lang gültig. Ausländer (mit einem laufenden Einwanderungsverfahren) deren Multiply Visa abgelaufen ist, müssen bei einer neuerlichen Einreise nach Panama eine Geldstrafe von 2.000,00 US-Dollar (pro Person) an die Einwanderungsbehörde bezahlen.
  11. Bearbeitung des Antrags: Nach Erhalt des Antrags weist die nationale Einwanderungsbehörde dem Akt eine Fallnummer zu und übergibt diesen intern an die zuständige Abteilung in Panama Stadt. Nach der Bearbeitung des Antrags durch den zuständigen Sachbearbeiter, wird der Bescheid (“resolución”) vom Leiter der Abteilung überprüft. Dann wird der Direktor der Einwanderungsbehörde den Bescheid unterzeichnen und abstempeln, und der Akt wandert schließlich in die Abteilung für Notifizierungen. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel drei bis vier Monate.
  12. Erhalt der Aufenthaltserlaubnis und zweite Reise nach Panama: Sobald die Aufenthaltserlaubnis erfolgreich genehmigt wurde, werden Sie von unserer Kanzlei benachrichtigt. Eine neuerliche Reise nach Panama ist erforderlich, um das Foto für den neuen Migrationsausweis machen zu lassen. Aus diesem Grund müssen alle Antragsteller persönlich (zusammen!) nach Panama kommen. Vorab holt unsere Kanzlei bereits den Bescheid für Sie bei der Einwanderungsbehörde in Panama City ab. Diesen Schritt nennt man “Notifizierung”. Falls Ihr Multiply Visum inzwischen abgelaufen ist und Sie nicht rechtzeitig nach Panama kommen können, schicken wir Ihnen den Bescheid mit DHL nach Europa (um Strafen bei der Einreise zu verhindern).

Ausländer, die einen unbefristeten Aufenthaltsstatus in Panama haben, können beim zivilen Register (Tribunal Electoral), einen panamaischen Personalausweis (Panama E-card oder Cédula E) beantragen. Dieser Prozess stellt ein getrenntes Verfahren dar und erfolgt nicht automatisch im Rahmen der Antragstellung. Der Antrag für die Cédula E muss separat eingereicht werden. Der Bescheid wird intern von der Einwanderungsbehörde an das Tribunal Electoral weiter geleitet. Anschliessend ist ein  weiterer Termin beim Tribunal Electoral erforderlich um die persönlichen Daten des Antragstellers zu kontrollieren und ein Foto für die Cédula E zu machen. Die Cédula E wird nicht gleich gedruckt sondern ist erst nach zwei bis drei Wochen abholbereit. 

Es ist nicht verpflichtend eine Cédula E zu haben. Im täglichen Leben erleichtert sie jedoch viele administrative, rechtliche und/oder geschäftliche Abläufe wie zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos. Ausserdem ist die Cédula E Voraussetzung um sich bei der Steuerbehörde in Panama zu registrieren und eine persönliche Steuernummer zu beantragen.

Foto(s): www.pixabay.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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