Der Sowieso-Bedarf

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Das Leben und der Alltag mit einem schwergeschädigten Kind ist für die Eltern eine riesige Herausforderung. Dies nicht zuletzt deshalb, weil ein behindertes Kind einer intensiven Pflege und Betreuung bedarf, die weit über die eines gesunden Kindes hinausgeht. Viele Eltern müssen dafür ihren Job entweder ganz oder teilweise aufgeben. Der daraus entstehende Verdienstausfall der Eltern ist jedoch keine eigene Schadensposition, sondern stellt den erstattungsfähigen Pflegemehrbedarf des Kindes dar. Dieser muss der bei der Schadensberechnung dem Pflege- und Betreuungsbedarf von gesunden Kindern, dem Sowieso-Bedarf, gegenübergestellt werden, für den der Schädiger nicht einzustehen hat.

Der Sowieso-Bedarf eines gesunden Kindes ergibt sich aus den Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK), denen die sogenannte Entwicklungstabelle zugrunde liegt. In dieser Tabelle ist der Pflegeaufwand für Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines gesunden Kindes in Minuten pro Tag, eingeteilt nach Lebensalter, erfasst. Darüber hinaus ist noch der altersentsprechende Betreuungsaufwand für ein gesundes Kind zu berücksichtigen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie Hausaufgabenbetreuung, Gespräche und Begleitung der Kinder, Wahrnehmen von Terminen im Zusammenhang mit den Kindern, das Vorlesen, die Wegezeiten der Kinderbetreuung und auch das Spielen.

Der Sowieso-Bedarf ist seinem Umfang nach altersabhängig, weil ein Kind mit fortschreitender Entwicklung immer weniger elterliche Betreuung benötigt.
Ab dem 12. Lebensjahr entfällt der Sowieso-Bedarf in der Regel, so dass ab diesem Zeitpunkt der komplette Pflegemehrbedarf als Schadensersatz anzusehen ist.

Bei der Berechnung des Pflegemehraufwandes muss also der gesamte Pflege- und Betreuungsbedarf des geschädigten Kindes ermittelt werden. Davon muss der Sowieso-Bedarf abgezogen werden.

Laura Quirmbach, LL.M. – Master of Laws (Medizinrecht), Fachanwältin für Medizinrecht



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