Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)
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Es gibt zwei Formen, einem Verkehrsteilnehmer das Führen von Fahrzeugen zu untersagen: Es kann ein Fahrverbot angeordnet werden oder die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.
Der Unterschied liegt zum einen in der Dauer und zum anderen wird – im Gegensatz zum Fahrverbot – der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ungültig und die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Fahrverbot
Die häufigste Art, seinen „Führerschein zu verlieren“, ist das Fahrverbot. Das Fahrverbot kann auf zwei Wegen erteilt werden:
Einerseits kann das Fahrverbot die Folge eines Verstoßes im Straßenverkehr (Ordnungswidrigkeit) sein. Bestimmte Ordnungswidrigkeiten haben dann ein Fahrverbot zur Folge, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Drogen-/Alkoholeinfluss oder das Überfahren einer roten Ampel. Mit dem Bußgeldbescheid wird dann das Fahrverbot angeordnet. Die Dauer beträgt 1 bis maximal 3 Monate.
Andererseits kann auch Straftätern als Nebenstrafe ein Fahrverbot drohen. Seit 2017 gilt dies nicht nur bei Straßenverkehrsdelikten, sondern auch bei allen anderen Delikten wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachbeschädigung. Die Dauer beträgt in solchen Fällen 1 bis maximal 6 Monate.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Gegensatz zum Fahrverbot ist die Entziehung der Fahrerlaubnis die deutlich härtere und längere Maßnahme, denn die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges erlischt, der Führerschein wird eingezogen und unbrauchbar gemacht.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden:
- körperliche Mängel (zum Beispiel Alter oder Krankheit),
- geistige Mängel,
- charakterliche Mängel (zum Beispiel Wiederholungstäter, Trunkenheit, Drogeneinfluss),
- das Erreichen der Maximalpunktzahl in Flensburg (8 Punkte) oder
- als Nebenstrafe im Strafverfahren.
Die Fahrerlaubnis kann erst nach einer Sperrfrist, die bis zu 5 Jahre dauern kann, neu beantragt werden. Im Gegensatz zum Fahrverbot erhält man seine Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. In der Regel kann man diesen Antrag ein paar Wochen vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei der Prüfung der Wiedererteilung die Möglichkeit ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Anhand dieses Gutachtens prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob man zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Bei Fragen rund um das Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder allgemein zum Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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