Deutsche Apotheker- und Ärztebank – Immobiliendarlehen jetzt widerrufen

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Seit dem 1. November 2002 sind Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Offenbar kamen viele Rechtsabteilungen von Kreditinstituten dieser Verpflichtung aber nicht richtig nach – sie erstellten Belehrungen, die bereits gerichtlich beanstandet wurden. Der Bundesgerichtshof bemängelte Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben in den Widerrufsbelehrungen – etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, welches die Verständlichkeit des Belehrungstextes für den juristischen Laien gewährleisten soll – und erklärte die Widerrufsbelehrungen für ungültig.

Für Darlehensnehmer bedeutet das die fortdauernde Widerrufbarkeit ihrer Verträge und damit eine attraktive Ausstiegsmöglichkeit aus ihrem seit Jahren laufenden Vertrag. Auch Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank könnten diese Möglichkeit haben, da viele Belehrungen der Bank offenbar Fehler enthalten. Im Kündigungsfall wäre noch eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen – wer sein Darlehen aber widerruft, zahlt keine teure Vertragsstrafe.

Darlehensnehmer können damit ihre vom aktuellen Standpunkt viel zu teuren Verträge ohne zusätzliche finanzielle Belastung verlassen und zu historisch günstigen Konditionen umschulden.

Denn wer sich heute Geld zur Immobilienfinanzierung leiht, zahlt weniger als die Hälfte der Zinsen, die noch vor ein paar Jahren für ein entsprechendes Darlehen verlangt wurden. Der Zeitpunkt für eine Umschuldung könnte nicht besser sein. Darlehensnehmer können tausende Euro an Zinsen sparen!

Verträge nach Gesetzesänderung nur bis 21. Juni widerrufbar – drastische Verkürzung von Verbraucherrechten!

Eine Anfang dieses Jahres verabschiedete Gesetzesänderung verkürzt jedoch das Zeitfenster für den Widerruf drastisch. Zum 21. Juni diesen Jahres erlischt das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen. Hintergrund der Änderung ist wohl der wachsende Druck der Finanzlobby auf die Politik. Die fehlende zeitliche Eingrenzung des Widerrufsrechts machte den Banken dauerhafte Sorgen, da sie den auf sie zukommenden Schaden kaum realistisch abschätzen konnten. Nun hat die Politik das Widerrufsrecht zum Nachteil des Verbrauchers kassiert. Darlehensnehmer müssen sich mit dem Widerruf also beeilen!

Verträge der Deutschen Apotheker- und Ärztebank jetzt prüfen lassen!

Verträge der Bank enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und könnten noch widerrufen werden. Sollten Sie die im Folgenden dargestellten Fehler in Ihren Unterlagen finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Verwendung juristischer Fachtermini in Belehrungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollen Darlehensnehmer nicht unter Verwendung juristischer Fachtermini belehrt werden. In den Formularen der Pensionskasse findet jedoch der Begriff „Willenserklärung“ vermehrt Verwendung. Von einem rechtsunkundigen Verbraucher kann jedoch nicht erwartet werden, dass er den juristischen Fachbegriff in allen seinen Feinheiten richtig versteht. Hier wird den Vorgaben des Gesetzes zuwider gehandelt. Die Gültigkeit der Belehrung ist daher fraglich.

Einseitige Belehrung über Rückgewährpflicht nach Widerruf in Formularen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ wird der Darlehensnehmer nur einseitig über die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen belehrt. Keine Auskunft wird darüber gegeben, dass auch Bank selbst einer Rückzahlungsverpflichtung unterliegt. Auch die Fristbindung der Bank wird nicht erwähnt. Die Belehrung ist damit unvollständig und geeignet, dem Kunden ein falsches Bild der tatsächlichen Rechtslage zu verschaffen. Mit den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Vollständigkeit und Verständlichkeit ist diese Belehrung jedenfalls nicht vereinbar.

Widerruf Ihres Immobiliendarlehensvertrags durch unsere Experten – Werdermann von Rüden Rechtsanwälte

Unsere Experten prüfen die Widerrufbarkeit Ihres Vertrags und beraten Sie gerne in alle Fragen rund um den Widerruf. Kontaktieren Sie uns zeitnah! Zum Widerruf verbleibt nicht mehr viel Zeit.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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