Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank): Jetzt widerrufen und Zinsen sparen!

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Update: Dieser Artikel ist z. T. veraltet. Ob Ihnen bei einem vor oder nach dem 10.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zustehen könnte, entnehmen Sie bitte dem Rechtstipp Update Widerrufsjoker Immobiliendarlehen 2017 oder stellen Sie bei Rechtsanwalt Dr. Schweers direkt eine Anfrage.

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Eigenschreibweise: apoBank) steht in erster Linie akademischen Heilberuflern wie Ärzten, Zahnärzten und Apothekern, deren Familienangehörigen sowie den Standesorganisationen der akademischen Heilberufe, offen.

Die apoBank hat fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, so dass Heilberufler auch heute noch den Widerruf des Darlehens für ein Haus oder eine Eigentumswohnung erklären können. Die eigentlich nur zweiwöchige Frist läuft dann nicht ab (vgl. hierzu https://www.anwalt.de/rechtstipps/faq-widerrufsjoker-bei-verbraucherkreditvertraegen_070367.html)

Der Widerruf („Widerrufsjoker“) hat für den Darlehensnehmer viele vorteilhafte Auswirkungen. Die Umschuldung auf eine andere Bank zu aktuellen Niedrigzinsen und Ablöse ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind möglich. Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen muss die Bank zurückzahlen. Mit anwaltlicher Hilfe kann es auch gelingen, einen günstigeren Zinssatz auszuhandeln und bei der Bank zu bleiben.

Auch Kreditnehmer der apoBank können also an der gegenwärtigen Niedrigzinsphase teilzuhaben. Wer sein Prozesskostenrisiko ausschalten will, kann einen Prozesskostenfinanzierer einbinden. Rechtsanwalt Dr. Schweers arbeitet mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Der Mandant muss sich allerdings darauf einstellen, einen Teil des eingeklagten finanziellen Vorteils an den Prozesskostenfinanzierer auszuzahlen. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken kann der Verbraucher sein Recht ohnehin abgesichert und mit Nachdruck verfolgen.

Die Zeit wird aber knapp. Der Gesetzgeber wird den „Widerrufsjoker” für Darlehensverträge abschaffen, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Jeder Verbraucher hat nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit, seinen Darlehensvertrag zu widerrufen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Widerruf bis dahin zwar bei der Bank angekommen sein muss. Der Verbraucher muss aber nicht bis dahin Klage erhoben oder andere kostenträchtige Maßnahmen ergriffen haben.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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