Deutsche Bank Liquid Commodity Index Mean Reversion - Rohstoffindex der Deutschen Bank

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Ein von der Deutschen Bank ins Leben gerufene Rohstoffindex ist der Liquid Commodity Index Mean Reversion.

Er besteht aus 6 Rohstoffen, aus Rohöl, Heizöl, Aluminium, Gold, Weizen und Mais. Diese werden über Future - Kontrakte abgebildet.

Dabei hängt die Gewichtung der Rohstoffe im Index von ihrer Preisentwicklung ab. Die Gewichtung wird nach Angaben der Deutschen Bank anhand des langfristigen Mittelwertes bemessen. Rohstoffe sollen sich langfristig innerhalb eines mehr oder weniger breiten Preiskorridors einpendeln, die von der Deutschen Bank sogenannte Mean Reversion (Durchschnitts Umkehr). Diese Mean Reversion wird im Folgenden versucht zu erklären.

Die Deutsche Bank versucht, über die regelmäßige Gewichtung der Komponenten des Index, Mehrwert aus dieser Mean Reversion zu ziehen. Steigt der 1Jahresdurchschnittspreis eines Rohstoffes im Vergleich zu seinem 5Jahresdurchschnittspreis wesentlich, wird er weniger gewichtet, das bedeutet, sein Anteil wird reduziert. Sinkt der 1Jahrespreis zu seinem durchschnittlichem 5Jahrespreis eklatant, wird er höher gewichtet. Das bedeutet, der Index kauft fiktiv günstige Rohstoffe und verkauft fiktiv teure Rohstoffe. Die permanente neue Gewichtung ist an keine Stichtage gebunden.

Die Deutsche Bank bietet Swapverträge (Swap=Tausch) den Kunden an anhand dieses Index. Dabei muss der Anleger zu Beginn des Geschäftes kein Geld investieren. Die definierten Beträge werden erst zu späteren Zeitpunkten ausgetauscht. Dabei gibt es feste und variable Beträge. Die variablen Beträge ermitteln sich anhand des Verlaufes des Index.

Der Anleger erleidet nur dann keine Verluste, wenn der Index um ein bestimmtes Maß steigt. Stagniert er oder fällt er oder steigt nur leicht an, erleidet der Anleger Verluste. Nur bei einem bestimmten Anstieg des Index generiert der Anleger Gewinne. Die Deutsche Bank ist unmittelbare Vertragspartnerin der Anleger. Die Verluste des Anlegers kommen dem Vertragspartner und somit grundsätzlich zunächst der Deutschen Bank zugute. Die Deutsche Bank kann ihren Vertragspart jedoch auch am Markt weiter verkaufen, sog. Hedgegeschäft. Davon bekommt der Anleger keine Kenntnis. Für diesen Verkauf modelliert die Deutsche Bank den Vertrag mit dem Anleger derart, dass der Vertragsteil des Anlegers zu Beginn (weitaus) weniger Wert ist als der Vertragsteil der Deutschen Bank. Da der Vertragsteil der Deutschen Bank mehr Wert ist, kann sie ihren Vertragsteil gewinnbringend am Markt weiter veräußern. Dabei handelt es sich um den sogenannten negativen Marktwert. Über diesen wird der Anleger bei Abschluss des Geschäftes meist jedoch nicht unterrichtet. Somit weiß er gar nicht, dass die Chancen aus dem Vertrag von Beginn an unterschiedlich und zu seinen Ungunsten gewichtet sind. Der Bundesgerichtshof entschied im März 2011 ebenfalls über einen Swapvertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Der BGH setzte fest, dass der Anleger über diesen aufgeklärt werden muss. Tut die Bank das nicht, begeht sie eine

Beratungsaufklärungspflichtverletzung und ist somit unter Umständen dem Anleger zum vollen Schadensersatz, das heißt zur vollständigen Rückabwicklung des Geschäftes verpflichtet.

Die Deutsche Bank kann die Gewichtung und damit den Verlauf des Index selber bestimmen. Der Verlauf des Index entscheidet direkt über Verlust oder Gewinn des Anlegers und über den der Deutschen Bank.

Haben Sie einen Swapvertrag geschlossen und müssen nun hohe betröge an Banken zahlen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler ist erfahrene Rechtsanwältin in bezug auf Swapverträge und berät Sie gerne unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email unter der info@investmentschutz.de.


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