Deutsche Biofonds AG: Neueste Informationen für Geschädigte

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Erfreuliche Neuigkeiten für die Geschädigten von Hydropower VI und Hydropower VII gab es in den letzten Monaten fast keine. Es besteht aber Grund zur Hoffnung.

Yaver Demir sitzt wieder in Untersuchungshaft, nachdem er kurz vor Weihnachten überraschend entlassen worden war. Nach den Informationen von Witt Rechtsanwälte versuchte Herr Demir nach seiner Entlassung ein Flugzeug zu chartern. Daraus ergab sich wohl eine ausreichende Fluchtgefahr, um ihn wieder in Untersuchungshaft zu nehmen.

Für die Geschädigten der Deutsche Biofonds AG bleibt zu hoffen, dass er nicht noch einmal die Chance zur Flucht erhält, denn viel hat scheinbar nicht gefehlt und Herr Demir hätte sich als ausgebildeter Pilot mit dem Flugzeug abgesetzt.

Die Flucht wäre aus seiner Sicht ein konsequenter Schritt, denn in Deutschland hat er wenig Gutes zu erwarten. Das Geld der Anleger bleibt verschwunden und es wurde kein einziges Wasserkraftwerk erworben. Alles andere als eine langjährige Haftstrafe wäre daher eine große Überraschung.

Daher ist es erfreulich, dass Herr Demir sich der Strafverfolgung nicht frühzeitig entziehen konnte. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei sollten außerdem aufklären, wohin die vielen Millionen Euro der Anleger von Hydropower VI und VII geflossen sind.

Ihr Geld erhalten die Geschädigten durch all das aber noch nicht zurück. Es sollte auch niemand darauf hoffen, dass das Geld plötzlich wieder auftaucht. Es wurde zweckwidrig verbraucht bzw. ins Ausland geschafft.

Über die Situation der Anleger und ihre Möglichkeiten berichteten Witt Rechtsanwälte schon früh und immer wieder auf anwalt.de. Dazu verweisen wir auf den ersten Bericht zur Deutsche Biofonds AG.

Zuletzt wurde insbesondere über mögliche Schadensersatzansprüche gegen Vermittler von Hydropower VI und Hydropower VII berichtet.

In diesem Zusammenhang gibt es eine erfreuliche Entwicklung. Witt Rechtsanwälte konnten mittlerweile für Geschädigte der Deutsche Biofonds AG bei verschiedenen Landgerichten im gesamten Bundegebiet Klagen gegen mehrere Vermittler von Hydropower VI und Hydropower VII einreichen. Zum Teil treten für diese Klageverfahren die Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger ein.

Geschädigte, die bisher noch keine Schritte zur Verbesserung ihrer Situation unternommen haben, werden daher demnächst von den Ergebnissen und Erfahrungen aus diesen Klageverfahren profitieren können. Witt Rechtsanwälte raten allen Betroffenen aber schon heute, sich dringend über ihre Schadensersatzansprüche anwaltlich informieren zu lassen. In vielen Fällen verschlechtern sich die Chancen auf Schadensersatz, wenn nicht bald gehandelt wird.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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