Deutsche Biofonds: Nach Insolvenzantrag der S.Audit wächst die Bedeutung der Beraterhaftung

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Insolvenzantrag nach rechtskräftigen Urteilen

Eine schlechte Nachricht für die Geschädigten der Deutsche Biofonds bzw. von Hydropower VI. Die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH hat am 05.10.2016 beim Amtsgericht Fürth den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Am 12.10.2016 wurde durch das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Hintergrund ist die mehrfache Verurteilung der S.Audit zum Schadensersatz gegenüber Anlegern von Hydropower VI. Witt Rechtsanwälte berichteten bereits über die von ihnen am 25.08.2016 für sechs Anleger erstrittenen Urteile.

Diese Urteile wurden rechtskräftig, da die S.Audit angesichts der überzeugenden Urteilsbegründungen keine Berufungen einlegte.

Grundsätzlich wäre zu erwarten, dass die Haftpflichtversicherung der S.Audit nun den Ausgleich der gerichtlich bestätigten Schadensersatzansprüche übernimmt. Möglicherweise weigerte sich die Versicherung aber und zwang damit die Gesellschaft in die Insolvenz. Dazu sollten demnächst Informationen vorliegen.

Vorsicht mit weiteren Klagen gegen die S.Audit

Betroffene Anleger sollten vor diesem Hintergrund nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte zunächst keine weiteren Klagen gegen die S.Audit erheben. Ausnahmen bestehen nur dort, wo eine Verjährung droht. Für die meisten Anleger dürfte das aber nicht vor dem 31.12.2017 der Fall sein. Dann sollte die weitere Entwicklung noch abgewartet werden. Entweder muss die Haftpflichtversicherung eintreten und die Deckungssumme ist ausreichend oder es ist ohnehin schon zu spät.

Haftung der Berater jetzt geltend machen

Witt Rechtsanwälte rieten angesichts der unsicheren Leistungsfähigkeit der S.Audit und der Vielzahl ihrer Gläubiger schon von Anfang an, auch gegen den persönlichen Berater vorzugehen, sofern dieser nicht für die Deutsche Biofonds aufgetreten ist. Sie konnten daher bundesweit bereits eine Vielzahl von Klagen gegen mehrere Berater einreichen, die auch schon zu Erfolgen geführt haben.

Bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte kein Berater Hydropower VI und VII empfehlen dürfen

Dessen sind sich wohl auch die betroffenen Finanzdienstleister bewusst. Sie versuchten daher häufig ihre Kunden durch Maßnahmen in andere Richtungen von der eigenen Verantwortung abzulenken. So unterstützten viele Berater ein Vorgehen der Kunden gegen die S.Audit.

Die Geschädigten sollten sich angesichts der aktuellen Entwicklung aber gut überlegen, ob es sinnvoll ist, den persönlichen Berater auch weiterhin nicht in die Haftung zu nehmen. Denn auch die Berater verfügen in der Regel über eine Haftpflichtversicherung und anders als die S.Audit sind sie nicht mit allen Geschädigten konfrontiert, sondern nur mit ihren persönlichen Kunden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit auf Zahlungen höher.

Witt Rechtsanwälte empfehlen daher allen Geschädigten der Deutsche Biofonds, auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen ihren Berater anwaltlich prüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte können dazu gerne von den positiven Erfahrungen aus bisherigen Klageverfahren berichten.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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