Deutsche Einbürgerung 2024: Neues Gesetz, Neue Chancen - Schlüsseländerungen und Chancen !

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Deutsche Einbürgerung 2024: Neues Gesetz, Neue Chancen - Schlüsseländerungen und Chancen !

Die Kriterien für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft und damit verbunden die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgelegt. Dieses komplexe Regelwerk, bestehend aus 42 Paragraphen, regelt detailliert Antragsberechtigung, Aufenthaltsdauer, Ehe und Lebenspartnerschaft, Herkunft, Flucht sowie verschiedene Altersklassen. Neueste Änderungen im Gesetz betreffen vor allem die Artikel 4 und 10.

Die Einbürgerung bleibt weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft, wobei eine Erfüllung aller Bedingungen zu einer sogenannten Anspruchseinbürgerung führt. Sollten hingegen einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung durch die zuständigen Behörden. Dies könnte beispielsweise dann in Betracht gezogen werden, wenn besondere Leistungen im Zusammenhang mit anderen Zugangsvoraussetzungen erbracht wurden. Im Folgenden eine prägnante Übersicht:

  1. Aufenthalt und Aufenthaltsdauer:
    • Früher waren mindestens acht Jahre Aufenthalt in Deutschland Voraussetzung für eine Einbürgerung. Die Dauer konnte durch einen abgeschlossenen Integrationskurs verkürzt werden.
    • Nach den jüngsten Gesetzesänderungen wird die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre reduziert, wobei besondere Integrationsleistungen eine Verkürzung auf drei Jahre ermöglichen.
  2. Sprachkenntnisse:
    • Das "B1-Niveau" bleibt entscheidend für die Einbürgerung und beschreibt das erforderliche Mindestmaß an Deutschkenntnissen.
    • Die Erlangung dieses Niveaus kann auf verschiedene Weisen erfolgen, sei es durch einen deutschen Schulabschluss oder den Abschluss von Sprachkursen. In bestimmten Fällen kann ein behördlich geprüfter Sprachtest erforderlich sein, es sei denn, es liegen nachweisbare Gründe wie Behinderung oder Krankheit vor.
  3. Lebensunterhalt:
    • Die Grundregel besagt, dass Einbürgerungswillige in der Lage sein müssen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
    • Die genaue Einkommensgrenze variiert je nach familiärer Situation und Wohnort. Der Bezug von Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen gilt grundsätzlich als Hindernis, es sei denn, es liegen dauerhafte und schwerwiegende gesundheitliche Gründe vor.
  4. Abgabe der vorherigen Staatsbürgerschaft:
    • Früher war es üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft einherging, mit Ausnahmen für Bürger anderer EU-Länder und bestimmter Nicht-EU-Staaten.
    • Zukünftig soll die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr auf wenige Länder beschränkt sein, sondern durch Vereinbarungen mit weiteren Ländern grundsätzlich ermöglicht werden.

Obwohl Kritiker ein Integrationshindernis sehen und Bedenken hinsichtlich des Bekenntnisses zur deutschen Demokratie äußern, ist es wichtig zu betonen, dass Einbürgerungswillige im Laufe des Verfahrens ihre schriftliche und vor Ausgabe der Einbürgerungsbestätigung auch mündliche Zustimmung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekunden müssen. Straftaten mit einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen während des Aufenthalts in Deutschland stellen weiterhin einen zwingenden Hinderungsgrund dar.

Hier sind einige der aufregenden Neuerungen im Überblick:

1. Verkürzte Einbürgerungsfristen: Die reguläre Einbürgerungsdauer wurde von 8 auf 3 Jahre verkürzt, und besondere Integrationsleistungen ermöglichen nun eine Einbürgerung bereits nach 5 Jahren.

2. Doppelte Staatsbürgerschaft: Endlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, während man zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt. Der bürokratische Aufwand wird erheblich reduziert.

3. Vorteile für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern: Kinder, deren Eltern sich legal für mehr als 5 Jahre in Deutschland aufhalten, können jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Eine positive Entwicklung für Familien!

4. Erleichterungen für die „Gastarbeitergeneration“ und DDR-Vertragsarbeiter: Ältere Ausländer müssen keinen schriftlichen Deutschtest mehr ablegen, und die strengen Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung wurden für diese Gruppen abgesenkt.

5. Unterstützung durch Mustafa Ertunc: Als erfahrener Anwalt für Einbürgerungsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Sie durch diesen Prozess zu führen. Mit maßgeschneiderter Beratung, effizienter Antragsstellung und kompetenter Vertretung vor Behörden sorge ich dafür, dass Ihre Einbürgerung reibungslos und erfolgreich verläuft.

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Mit freundlichen Grüßen,

Mustafa Ertunc Ihr Anwalt für Einbürgerungsrecht in Bremen

Fauelnstr. 44, 28195 Bremen

Info@rechtsanwalt-ertunc.de

Telefon: 0421 16108826

Fax: 0421 / 59 56 90 23



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