Deutsche Forfait AG - Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

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Frankfurt am Main, den 2. Oktober 2015: Der Exportfinanzierer Deutsche Forfait AG hat bekanntgegeben, dass er einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Köln gestellt hat und das Insolvenzgericht diesem Antrag stattgegeben hat. Zum sogenannten Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich benannt.

Diese Entwicklung betrifft auch die Gläubiger der Unternehmensleihe (WKN: A1R1CC / ISIN: DE000A1R1CC4). Die Anleihe im Volumen von 30 Mio. Euro, die mit einem Kupon von 7,875 % p.a. ausgestattet ist, hat eine Laufzeit von 7 Jahren.

Das vorläufige Insolvenzverfahren in der Form des Schutzschirmverfahrens ist das letzte Glied in der Kette unglücklicher Entwicklungen bei der Deutsche Forfait AG. Diese begann mit der unberechtigten Aufnahme auf die Sanktionsliste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) Anfang Februar 2014. Diese führte zu einem erheblichen Einbruch des Geschäfts bei der Deutsche Forfait AG. Auch wenn es der Gesellschaft gelang, wieder von der Liste der OFAC genommen zu werden, waren die Auswirkungen für die Gesellschaft so dramatisch, dass sie zunächst im August vergangenen Jahres den Verlust der Hälfte des Grundkapitals bekannt geben musste.

Die im Anschluss daran unternommen Versuche der Deutsche Forfait AG, die Finanzierung neu zu strukturieren, misslangen. Insbesondere die durchgeführte Barkapitalerhöhung führte nicht zu dem gewünschten Ergebnis. So gelang es der Deutsche Forfait AG nicht, in ausreichendem Maße Investoren für die Kapitalerhöhung zu gewinnen. Statt der geplanten 10 Mio. Euro, wurden lediglich Aktien im Volumen von Mio. Euro gezeichnet.

Aufgrund dessen trat die Deutsche Forfait AG an die Gläubiger der Unternehmensanleihe heran und bot diesen an, die Anleihe zu 50 % des Nennwertes zurückzukaufen. Auch dieser Versuch der Gesellschaft, den Gang zum Insolvenzgericht zu vermeiden, scheiterte jedoch. Presseberichten zufolge haben sich lediglich Anleihegläubiger mit einem Volumen von 2,5 Mio. Euro bereit erklärt, ihre Anleihen für die Hälfte des Nennwertes an die Deutsche Forfait AG zurückzugeben. Nach Angaben der Gesellschaft wären zur Vermeidung der Insolvenz jedoch 5 Mio. Euro erforderlich gewesen.

Aus Sicht der ARES Rechtsanwälte bedeutet der jetzige Schritt der Deutsche Forfait AG nicht zwingend, dass die Gläubiger der Unternehmensanleihe weniger erhalten, als die zuvor angebotenen 50 % des Nennwertes. Jedoch bleibt abzuwarten, ob es der Gesellschaft im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gelingen wird, die Finanzierung des Unternehmens neu zu strukturieren.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert. Betroffene Anleger der Anleihe können sich hinsichtlich der Einschätzung der individuellen Rechtslage an die ARES Rechtsanwälte GbR wenden, um mögliche rechtliche Schritte zu erörtern und prüfen zu lassen.



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