Deutsche Lichtmiete - Frist für Forderungsanmeldungen bei Staatsanwaltschaft - weitere Vermögensarreste

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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat nahezu alle Gesellschaften der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe mit Vermögensarresten belegt. Sie macht Nägel mit Köpfen. Damit dürften die Gesellschaften kurzfristig wieder ein finanzielles Problem bekommen. Was kommt jetzt auf AnlegerInnen zu und was muss (!) man jetz tun? 

1. Neue Vermögensarreste gegen Deutsche Lichtmiete Gesellschaften

Wir könnten es nicht besser ausdrücken. Warum wurden die Vermögensarreste ausgebracht? Hierzu ein Zitat der offiziellen Mitteilung der Staatsanwaltschaft: 

"Den Vermögensarresten liegt der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten in den Prospekten zu folgenden Anleiheemissionen bewusst irreführende Angaben gemacht haben oder haben machen lassen, um auf diese Weise Investorengelder einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sowie ihr eigenes Einkommen aus der Tätigkeit dort zu sichern, während eine Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe nicht zu erwarten war:

  • „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022“, Emittentin: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH,
  • „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023“, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG,
  • „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025“, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG,
  • „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027“, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG.

Soweit Vermögenswerte bei anderen Gesellschaften als den o.g. Emittentinnen der Anleihen gesichert worden sind, beruhen die Sicherungsmaßnahmen auf der Verschiebung des Erlangten und/oder des Wertes des Erlangten auf diese Gesellschaften."

2. Welche Gesellschaften sind von den Vermögensarresten betroffen? 

Auch hier hilft ein Blick in die offizielle Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Oldenburg: 

"Um den Einziehungsbeteiligten das durch die mutmaßlichen Straftaten oder Verschiebungen des Taterlangten bzw. des Wertes des Taterlangten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen folgende Gesellschaften Vermögensarreste erwirkt und in Vollziehung derselben Vermögenswerte gesichert, wobei von einer gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaften für die Emissionserlöse in Höhe erfolgter Vermögensverschiebungen ausgegangen wird und möglicherweise Überschneidungen mit der Verschiebung des Wertes des Taterlangten aus der Veräußerung von Partizipationsscheinen durch die in der Schweiz ansässige Lichtmiete Holding AG bestehen:

  • Deutsche Lichtmiete AG
  • Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH
  • Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH
  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 11. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (jetzt: Emiliana Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH)
  • DLM 12. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DL Erste Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Concept Light AG
  • Offshore Capital Verwaltungs GmbH
  • Smarten Energy GmbH
  • OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft"

Mit anderen Worten - alle Gesellschaften sind betroffen!

3. AnlegerInnen müssen Forderungen anmelden! 

Man kann der Staatsanwaltschaft nur danken, denn sie führen deutlich aus, was jetzt zu tun ist. Auch hier zitieren die Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Oldenburg: 

"Gemäß § 111l der Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten der mutmaßlichen Straftaten hiermit über die Vollziehung der Vermögensarreste in Kenntnis gesetzt. Sie werden aufgefordert sich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter dem Aktenzeichen 11B AR 100359/21 (SH Tatverletzte) zu melden und mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus o.g. Taten erwachsen ist, geltend machen wollen. Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, die Anspruchsanmeldung auf folgende schriftliche Angaben zu beschränken und die Anspruchsanmeldung binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung vorzunehmen:

Aktenzeichen: 11B AR 100359/21 (SH Tatverletzte), Name und Anschrift der/des Anmeldenden, gezeichnete Anleihe(n),(jeweils) investierter Betrag, bei Erwerb direkt von der Emittentin: Höhe, Datum und Zielkonto der entsprechenden Überweisung(en) an die Emittentin, bei abgeleitetem oder indirektem Erwerb: Depotauszug und Zahlungsnachweis (nur hier bitte ausnahmsweise Beleg beifügen), ggf. bereits erhaltene Rückzahlungen und/oder Schadenskompensationen. 

Für die Anmeldung wurde auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Formular zur Verfügung gestellt, welches unter folgender Adresse abrufbar ist: www.staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de

Das Formular kann per Post an die o.g. Anschrift oder auch elektronisch übersandt werden. Für den elektronischen Versand nutzen Sie bitte ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse:STOL-Antwort@justiz.niedersachsen.de Es wird dringend gebeten, das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden und von der Beifügung weiterer als der geforderten Unterlage(n) zur Anspruchsanmeldung abzusehen. Rechtsanwälte, welche Anspruchsanmeldungen für Tatverletzte vornehmen, werden aus organisatorischen Gründen dringend gebeten, diese nicht mit Akteneinsichtsgesuchen in demselben Schriftstück zu verbinden.

Anspruchsinhaber, welche zugleich Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Partizipationsscheinen der Lichtmiete Holding AG anmelden wollen, werden gebeten, dies in einem gesonderten Schreiben zum Az. 11B AR 100641/21 (SH Tatverletzte) zu tun. Auf die gesonderte Mitteilung unter dem Az. 11B AR 100641/21 (SH Tatverletzte) wird hingewiesen. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem etwaigen strafprozessualen Entschädigungsverfahren lediglich der strafrechtliche Schaden, in diesem Fall also ggf. der für den Erwerb der Anleihen aufgewendete Geldbetrag, berücksichtigungsfähig ist, nicht jedoch Zinsen, Rechtsverfolgungskosten u.ä.. Hierauf wird bei gleichwohl erfolgter Geltendmachung derartiger Forderungen nicht erneut hingewiesen werden.

Übersteigt die Höhe der angemeldeten Ansprüche den Wert der gesicherten Vermögenswerte, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit der Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen der jeweiligen Einziehungsbeteiligten. In diesem Fall müssen die Ansprüche erneut in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen Gesellschaft angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft ersetzt nicht die Anmeldung von Forderungen in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweils betroffenen Gesellschaft."

Mit anderen Worten: AnlegerInnen sollen ihre Forderungen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat ab Veröffentlichung - also bis zum 03.04.2022 - anmelden. Zwar betrifft dies nur AnleihegläubigerInnen, doch gehen wir aufgrund der vorliegenden Unterlagen davon aus, dass die Frage der auskömmlichen Einnahmen aus den Mieten bereits bei den Direktinvestitionen bekannt bzw. zumindest erkennbar war. Daher raten wir allen Betroffenen dringend, ihre Forderungen anzumelden. 

4. Auch Partizipationsscheine der Lichtmiete Holding AG, Schweiz, betroffen

Erstmals geht es auch um die Schweizer Seite der Deutschen Lichtmiete. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg zieht die Gesellschaft in die Betrachtung mit ein und fordert auch AnlegerInnen von Partizipationsscheinen ausdrücklich zur Forderungsanmeldung auf. 

5. Wie geht es jetzt weiter? 

Einfach ausgedrückt wird die Staatsanwaltschaft jetzt schauen, wie viele Anmeldungen eingehen. Wenn die arrestierten Vermögenswerte ausreichen, um die AnlegerInnen zu befriedigen, dann können die Werte nach einem abgeschlossen strafrechtlichen Verfahren mit Verurteilung an die AnlegerInnen ausgekehrt werden. Sollten die Anmeldungen über den vorhanden Werten liegen, dann wird es ein Insolvenzverfahren im Strafverfahren geben. Dann müssen die AnlegerInnen ihre Forderung erneut anmelden. Die erste Anmeldung ist nicht ausreichend. 

Parallel dazu können und sollten die AnlegerInnen sich um gerichtliche Titel (Urteile) gegen die Verantwortlichen bemühen. Mit diesen Titel können sie ebenfalls am Verteilungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg teilnehmen. 

6. Was sollten AnlegerInnen jetzt tun? 

Im Kern sollten AnlegerInnen jetzt folgendes tun: 

  • Anmeldung Ihrer Forderung (des Schadensbetrages) bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg
  • Durchsetzung eines zivilrechtlichen Titels gegen verantwortliche Personen (Klageverfahren)

Mit diesen beiden Handlungen schaffen Sie sich die optimalen Voraussetzungen dafür, den Schaden möglichst gering zu halten. Ohne Anmeldung Ihrer Forderung und/oder gerichtlichen Titel werden Sie an den Vermögenswerten der Staatsanwaltschaft nicht teilhaben können. Eine Aufforderung zur Anmeldung der Forderungen werden Sie nicht bekommen!

Gern können wir über Ihre konkrete Situation sprechen. Kontaktieren Sie mich einfach über das unten stehende Kontaktformular, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung ist kostenlos, aber keinesfalls umsonst. 




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