Deutsche Lichtmiete: Wie geht es weiter? Anwaltsinfo!

  • 3 Minuten Lesezeit

Bei der Deutschen Lichtmiete bangen, nach der Eröffnung diverser vorläufiger Insolvenzverfahren wie z.B. bei der Deutschen Lichtmiete AG, weiterhin ca. 5.000 - 10.000 Anleger, die bei der Deutschen Lichtmiete ihr Geld z.B. in Form von Direktinvestments und Anleihen angelegt haben, um ihr Geld, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger hinweist.

Auch die Anleger der diversen Anleihen wie z.B. EnergieEffizienzAnleihen 2022, 2023, 2025 und 2027 sind zu Recht in großer Sorge, denn Anleiheforderungen werden in einem eventuellen Insolvenzverfahren erst nachrangig befriedigt.

Was können die Anleger also tun?

1. Insolvenzverfahren

Sofern Insolvenzverfahren offiziell eröffnet werden, sollten Anleger prüfen, ob die Forderungen von ihnen zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen. Sollte dies der Fall sein, so sollten Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht anmelden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. Eventuell wird aber auch ein sog. "Gemeinsamer Vertreter" bestellt, der dann für die gemeinsame Forderungsanmeldung zuständig wäre. Dies bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall sollten sich Anleger der Deutschen Lichtmiete darüber im Klaren sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein wird, sondern nach Ansicht von Dr. Späth & Partner weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation genutzt werden sollten.

2. Haftung von Treuhändern, WP, Verantwortlichen

So könnte eine eventuelle Haftung von Treuhändern und Wirtschaftsprüfern geprüft werden.

So ist zum Beispiel schon abzuklären, ob die Absicherung der Anleger durch Treuhänder etc. ordnungsgemäß erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein (z.B. in den Fällen P & R-Container, Deikon etc. könnte hier keine ordnungsgemäße Absicherung erfolgt sein), so könnten sich hier eventuell Schadensersatzansprüche ergeben. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung,

Ebenso könnte eine Haftung der Wirtschaftsprüfer geprüft werden, denn da bei der Deutschen Lichtmiete z.B. Vorwürfe des Betrugs im Raum stehen, sollte überprüft werden, ob die Wirtschaftsprüfer dies eventuell schon bei der Testaterstellung hätten erkennen können. Speziell seit dem Wirecard-Skandal, bei dem Dr. Späth & Partner bereits zahlreiche Anleger gegen die dortige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertreten, stehen Wirtschaftsprüfer häufiger im Fokus von Anlegerklagen, wobei natürlich auch hier bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

Auch gegen weitere Verantwortliche könnten Schadensersatzansprüche geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB (auch hier gilt aber bisher die Unschuldsvermutung), und außerdem sollte geprüft werden, ob hier genügend Geld zur Bedienung eventueller Schadensersatzansprüche vorhanden ist.

3. Haftung von Beratern/Vermittlern

Auch die Vermittler stehen im Fokus eventueller Haftungsansprüche.

Auch gegen Vermittler könnten Anleger, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen.

Neben einer anleger- und objektgerechten Beratung schulden Vermittler immer auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage, d.h., z.B. die Prüfung, ob die Renditen mit der Anlage plausibel erwirtschaftet werden können oder nicht. Da es z.B. im Jahr 2018 schon einen kritischen Hinweis zu der Anlage durch die Zeitschrift test.de gab, könnte überprüft werden, ob die Plausibilitätsprüfung ordnungsgemäß erfolgte. Dabei muss immer im jeweiligen Einzelfall die Haftung der Vermittler überprüft werden, aber auch, ob diese solvent genug sind, um mögliche Schadensersatzansprüche von Anlegern zu "bedienen" oder z.B. über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

4. Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen übernehmen teilweise Kostenschutz für die Anleger, diverse Risikoausschlüsse müssen im Einzelfall überprüft werden und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger/die Anlegerin und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist es inzwischen gelungen, Kostenschutz für erste Anleger für das außergerichtliche Vorgehen zu erlangen.

Anleger der Deutschen Lichtmiete können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon mehrere tausend Anleger bei diversen Direktinvestments und Anleiheausfällen erfolgreich vertreten hatten, z.B. WBG AG, WGF AG, DM Beteiligungen, First Real Estate, Deikon Hypothekenaneleihen, 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema