Wirecard-Insolvenz: Wie Geschädigte jetzt vorgehen sollten

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Das Landgericht München hat in Sachen Wirecard und EY ein Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) eingeleitet. Bei dieser Art von Verfahren sollen alle Klagen gegen EY auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Wirecard-Insolvenz gebündelt werden. Zuständig ist das Bayerische Oberste Landesgericht.

Am 13. März 2023 bestimmt das Gericht den Musterkläger.

Wer seine Ansprüche in Wirecard-Musterverfahren anmelden möchte, muss dies spätestens bis zum 18.9.2023 tun. Dabei ist zu beachten, dass die Anmeldung nur durch einen Anwalt erfolgen kann.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen und der umfangreichen Schadensberechnungen melden Sie sich bis spätestens 31.7.2023 bei uns zurück, wenn wir auch Ihre Ansprüche zum Musterverfahren anmelden sollen. Bis dahin können all jene Geschädigte, die derzeit noch nicht selbst Klage erheben wollen, ihre Ansprüche zum Musterverfahren anmelden und so den Lauf der Verjährung hemmen. Nach Ablauf der Frist ist es nicht mehr möglich, Ansprüche anzumelden. Die Erhebung einer individuellen Klage ist dann nach Abschluss des Musterverfahrens erforderlich.

Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt die größte Klägergruppe in den Verfahren gegen EY, 1.100 Klagen sind bereits anhängig. Wer bereits Klage eingereicht hat, ist automatisch Beteiligter Beigeladener des Musterverfahrens.

Hunderte KapMuG-Anmeldungen wurden bereits eingereicht. Um die Verjährung zu hemmen, sollten Sie spätestens bis zum 18.9.2023 Ihre Ansprüche im KapMuG-Verfahren anmelden, oder bis zum 31.12.2023 Klage gegen EY einreichen.

Weitere Informationen zum Wirecard-Skandal und unserem Vorgehen gegen EY finden Sie hier.


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