Deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel für Briten in Deutschland nach dem Brexit

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Nach dem Votum für den Brexit steht nunmehr der Austritt Großbritanniens aus der EU bevor. Dieser wird auch erhebliche Auswirkungen für alle britischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, arbeiten und sich hier eine Existenz aufgebaut haben. Als EU-Bürger genießen britische Staatsangehörige noch das Freizügigkeitsrecht, das es jedem Briten als EU-Bürger ermöglicht, sich in einem beliebigen Land der EU niederzulassen und dort zu arbeiten. Nach vollzogenem Austritt wird dies jedoch nicht mehr der Fall sein.

Nach dem EU-Austritt werden für Briten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regelungen wie z.B. auch für US-Bürger gelten. Danach werden sie sich noch maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Deutschland als Touristen bzw. Besucher aufhalten dürfen. Eine Erwerbstätigkeit ist dabei nicht gestattet. Für längerfristige Aufenthalte nicht zu Besuchszwecken wird dann die Beantragung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis notwendig sein.

Was können Briten, die in Deutschland leben tun, um auch nach dem EU-Austritt hier leben und arbeiten zu können?

Um auch weiterhin in Deutschland leben und arbeiten zu können – egal ob selbstständig oder angestellt –, kann entweder ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsrecht beantragt werden oder die deutsche Staatsbürgerschaft, also der Deutsche Pass, beantragt werden.

1. Deutsche Staatbürgerschaft jetzt beantragen

Für die Briten, die die Voraussetzungen erfüllen, ist es dringend ratsam, den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft so bald wie möglich zu stellen. Dies aus einem einfachen Grund: Solange Großbritannien noch EU-Mitglied ist, können die Betroffenen ihren britischen Pass neben dem deutschen Pass noch behalten! Das Deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz verbietet eigentlich die Mehrstaatlichkeit, daher ist im „Normalfall“ Voraussetzung für die Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Lediglich für Staatsangehörige von EU-Staaten besteht dieses Erfordernis nicht, so dass diese ihren bisherigen Pass behalten können.

Um also beide Staatsbürgerschaften behalten zu können, sollte der Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft möglichst bald gestellt werden. Ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind (je nach Konstellation unter anderem mindestens zwischen 3 und 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland), sollte von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.

2. Aufenthaltstitel beantragen

Als Alternative zur Staatsbürgerschaft besteht auch die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dieser wird jedoch erst beantragt und erteilt werden können, wenn der EU-Austritt tatsächlich vollzogen ist. Vorher ist dies noch nicht möglich, da EU-Bürger keinen Aufenthaltstitel benötigen und daher auch gar nicht bekommen können. Nach dem EU-Austritt können Aufenthaltstitel für unterschiedlichste Zwecke beantragt werden, z.B. für Studenten, zur Arbeitsaufnahme, zur selbstständigen Tätigkeit und zur Familienzusammenführung.

Zusammenfassung:

Für Briten, die die Voraussetzungen erfüllen, ist es ratsam, sich bereits jetzt um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bewerben. Nur solange der Brexit noch nicht vollzogen wurde, besteht die Möglichkeiten, den britischen Pass neben den deutschen Pass im Falle einer Einbürgerung zu behalten!

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney) bei Geismar Rechtsanwälte ist u.a. auf Staatsangehörigkeitsrecht und Aufenthaltsrecht spezialisiert und hat umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich.



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