Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) mahnt fehlende Angaben bei Energieausweis ab (§16a EnEV)

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Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist als Verbraucherschutzverband einerseits für die Durchsetzung verschiedener Diesel-Fahrverbote bekannt. Andererseits werden durch die DUH auch hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) Abmahnungen ausgesprochen.
Zu den Abgemahnten gehören hinsichtlich der EnEV Immobilienmakler oder andere gewerbliche Anbieter, die Immobilienanzeigen schalten. Bei dem uns vorliegenden Fall ging es um die Schaltung einer Immobilienanzeige in einer Zeitung. Die DUH beanstandete hier, dass die Anzeige nicht den erforderlichen Angaben nach § 16a EnEV entsprochen haben soll. Nach § 16a EnEV besteht bei der Bewerbung von Immobilien die Pflicht, bestimmte Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie aufzuzeigen, die dem Energieausweis zu entnehmen ist. Vorliegend habe es der Anbieter jedoch unterlassen, Angaben über die Art des Energieausweises des beworbenen Gebäudes zu machen.

Aufgrund der fehlenden Angaben habe der Anbieter gegen die Vorschriften der EnEV verstoßen und dieses Verhalten sei laut der DUH als Wettbewerbsverstoß einzustufen.

Was fordert die DUH?

Die DUH fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen i.H.v. 5.000,00 € und die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 223,76€.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung der DUH tun können

Unsere Erfahrungen mit der DUH haben gezeigt, dass die vorschnelle Abgabe der Unterlassungserklärung sich später oftmals als Fehler erwiesen hat. Schnell kann Sie der Unterlassungsvertrag nach Jahren wieder einholen und auf einmal wird die im Unterlassungsvertrag angegebene Vertragsstrafe i.H.v. 5.000 € eingefordert.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten ist daher grundsätzlich die Heranziehung einer fachspezifischen anwaltlichen Beratung zu empfehlen. Zunächst muss mit Hilfe eines Fachanwalts erörtert werden, ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgeben werden sollte. Ihr Fachanwalt kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen bzw. alternative Vorgehensweisen besprechen, um in einem Verstoßfall nicht einem Vertragsstrafeversprechen zu unterliegen.

Der Schwerpunkt unserer Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg liegt im Marken- und Wettbewerbsrecht. Wir sind mit einer Vielzahl von Abmahnungen vertraut und Spezialisten in diesem Bereich. Selbstverständlich beraten wir auch Sie mit Ihrer Abmahnung!

Was wir Ihnen bieten:

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Sie können unsere Kanzlei gerne im Voraus per E-Mail kontaktieren oder uns auch direkt per Telefon erreichen!


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