Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH oder UG gegenüber dem Gesellschafter.

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1. Einführung

Die Geschäftsführung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) trägt eine erhebliche Verantwortung für die Leitung und Verwaltung der Gesellschaft. Ein wesentlicher Aspekt dieser Verantwortung ist die Auskunftspflicht gegenüber den Gesellschaftern. Diese Pflicht ist von großer Bedeutung, da sie Transparenz schafft und die Gesellschafter in die Lage versetzt, ihre Rechte wahrzunehmen und die Geschäftsführung zu kontrollieren.


2. Was umfasst die Auskunftspflicht des GmbH-Geschäftsführers?

Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers umfasst grundsätzlich alle Angelegenheiten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer muss den Gesellschaftern alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, die für die Wahrnehmung ihrer Rechte als Gesellschafter notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Finanzielle Berichte und Bilanzen
  • Informationen über Geschäftsstrategien und -pläne
  • Aufklärung über rechtliche Risiken und Streitigkeiten
  • Details zu Verträgen und Vereinbarungen

Die Auskunft muss wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig erfolgen, sodass die Gesellschafter eine informierte Entscheidung treffen können.

Die relevanten Rechtsgrundlagen aus dem GmbHG sind § 51a GmbHG und § 52 GmbHG. Hierüber können die Gesellschaft Auskunft verlangen sowie Buchhaltungsunterlagen etc. einsehen.


3. Gegenüber wem besteht eine Auskunftspflicht?

Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers besteht primär gegenüber den Gesellschaftern der GmbH oder UG. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter handelt. Jeder Gesellschafter hat das Recht, Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu erhalten.


4. Wie ist vorzugehen, wenn der GmbH-Geschäftsführer keine Auskunft erteilt?

Wenn ein Geschäftsführer seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, können die Gesellschafter verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zunächst sollten sie den Geschäftsführer schriftlich auffordern, die geforderten Informationen bereitzustellen. Kommt der Geschäftsführer dieser Aufforderung nicht nach, können die Gesellschafter rechtliche Schritte einleiten. Dies kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Einleitung eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens umfassen. In extremen Fällen kann die Verweigerung der Auskunft auch ein Grund für die Abberufung des Geschäftsführers sein.


5. Fazit

Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH oder UG ist ein fundamentales Recht der Gesellschafter und ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Sie fördert die Transparenz und ermöglicht es den Gesellschaftern, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen und die Geschäftsführung zu überwachen. 

Bei Verweigerung der Auskunft sollten die Gesellschafter entschlossen handeln und ihre Rechte durchsetzen, um die Interessen der Gesellschaft zu wahren.

In letzter Instanz über einen fachkundigen Rechtsanwalt und über den Gerichtsweg.



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Foto(s): Dr. Holger Traub

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