"Die Bestimmung - Divergent": Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten erhalten?

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Der Science-Fiction Film der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wird derzeit von Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München abgemahnt. Den Empfängern der Abmahnschreiben wird der Vorwurf gemacht, dass das urheberrechtlich geschützte Filmwerk Dritten zum Download in Tauschbörsen angeboten wurde. Es die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 815,00 EUR in einer kurzgehaltenen Frist gefordert.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten für das Filmwerk „Die Bestimmung – Divergent“ erhalten haben:

Auf die Abmahnung reagieren!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer hofft, dass das Ganze nur eine Warnung der Rechtsanwälte ist, bringt sich in die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahren: Die Rechtsanwaltskanzleien können den Unterlassungsanspruch der Rechteinhaber in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie als Abmahnungsempfänger durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung vonstattengeht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Die richtige Reaktion, nachdem Sie eine Abmahnung erhalten haben, kann hohe weitere Kosten für Sie vermeiden!

Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen an die Gegenseite!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe bedarf einer Überprüfung:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die richtige anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist ein Leben lang bindend und kann nicht widerrufen oder angefochten werden! Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen werden von den Rechtsanwaltskanzleien der Rechteinhaber regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu.

Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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