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Die Corona-Regeln der einzelnen Länder betreffend Prostitution, Stand 05.03.2022

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In den meisten Bundesländern galten seit dem 03.04.22 nur noch so genannte SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnungen. Auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind Ende April die so genannten "Hotspot-Regeln" weggefallen. 

In Bezug auf die Prostitution sind damit in allen Bundesländern die Maskenpflicht sowie Zugangsbeschränkungen gemäß 3G, 2G oder 2G+ weggefallen. 

Baden-Württemberg:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Bayern:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Berlin:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden. 

Brandenburg:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Bremen:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Hamburg:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Hessen:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Mecklenburg-Vorpommern:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Niedersachsen:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Nordrhein-Westfalen:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Rheinland-Pfalz:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Saarland:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Sachsen-Anhalt

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Sachsen:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Schleswig-Holstein:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.

Thüringen:

Keine Maskenpflicht, keine sonstigen Zugangsbeschränkungen für Prostituierte und Kunden.


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