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Die dubiosen Methoden der Banken beim Hauskauf

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Damit ein Hauskauf zustande kommt, drängen Banken den potenziellen Käufern oft teure Konditionen und weitere Produkte auf. Wird eine Immobilie exklusiv von einer Bank vermarktet, stehen potenzielle Käufer dann plötzlich vor der Wahl: die ungünstigen, manchmal sogar durchaus zweifelhaften, Konditionen akzeptieren – oder sich vom Traumhaus verabschieden. Die WDR Servicezeit berichtet über so einen Fall und befragt Rechtsanwalt Guido Lenné zum dubiosen Vorgehen der Banken. 

So ergeht es nicht wenigen Hauskäufern: Traumhaus gefunden – doch dieses wird Banken-exklusiv verkauft und ist nur in Verbindung mit anderen Produkten, z. B. einem Bausparvertrag, erhältlich. Diese Konditionen sind zumeist schlechter als bei anderen Anbietern. Eine Zwickmühle, denn die Kunden möchten das Haus schließlich gerne haben. Das wissen die Banken ganz genau und nutzen es aus.

Kunden werden weitere Produkte aufgezwängt

Noch vor Beginn der eigentlichen Besichtigung des Hauses stellt der Finanzierungsberater der Bank dann klar: kaufen? Gerne! Aber nur über eine Finanzierung bei dieser Bank und zu deren Konditionen, die aber oft deutlich schlechter sind als bei anderen Anbietern. Doch den Käufern bleibt keine Wahl, wenn sie das Haus haben wollen.

Das weitere Vorgehen der jeweiligen Finanzierungsberater der Bank ist genau kalkuliert. Sie erhöhen das Tempo, setzen die Kunden immer mehr unter Druck und versuchen, ihnen weitere Produkte wie einen Bausparvertrag unterzujubeln. Da kommt es dann zu Aussagen wie: „Das machen wir immer so, das können Sie mir schon einmal unterschreiben. Dann müssen Sie nicht extra noch einmal reinkommen.“ Damit soll der Kunde zu einer schnellen Unterzeichnung des Vertrags gedrängt werden.

Hausverkäufe nicht lukrativ für Banken

So ging auch die Postbank im verlinkten WDR-Beitrag vor. Für Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kein Einzelfall: „Die Banken können an den Zinssätzen nicht allzu viel verdienen. Da bleibt kaum Marge übrig. Also versucht man, dem Kunden Zusatzprodukte unterzujubeln.“ Er rät den Interessenten, auf ihr Bauchgefühl zu hören und, im Zweifelsfall, vom Hauskauf zurückzutreten. 

Im vorliegenden Fall ging die Postbank sogar noch einen Schritt weiter. Erfahren Sie im verlinkten Videobeitrag, was geschah und ob dieses Geschäftsgebaren strafrechtlich relevant ist.

Wer bei der Haussuche von der Bank ein vergleichbares Knebelangebot vorgelegt bekommen hat, sollte dieses unbedingt von einem Fachanwalt prüfen lassen. Die Anwaltskanzlei Lenné übernimmt das gerne für Sie und warnt Sie ggf. vor der Unterzeichnung. Sollten Sie einen solchen Vertrag aber bereits unterschrieben haben, prüft unsere Kanzlei, ob dieser eventuell rückabgewickelt werden kann. Das ist z. B. möglich, wenn die Widerrufsbelehrungen der Bank fehlerhaft sind. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erfahren Sie, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall zur Wahl stehen.



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