Die Erbengemeinschaft

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Eine Erbengemeinschaft tritt auf, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben in einem Testament oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge benannt werden. Hier erläutert Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Erbrecht, die Grundlagen und Regelungen einer Erbengemeinschaft:

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Personen, die gemeinsam das Erbe einer verstorbenen Person antreten. Sie sind Miterben und teilen gemeinsam das Vermögen des Verstorbenen. Dies kann Immobilien, Geld, Wertgegenstände, Schulden und andere Nachlassgegenstände umfassen.

Wer kann in der Erbengemeinschaft über Nachlassgegenstände verfügen?

In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben grundsätzlich das Recht, über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Das bedeutet, sie können diese verwalten, nutzen, vermieten oder verkaufen. Allerdings müssen wichtige Entscheidungen, wie der Verkauf von Immobilien oder die Aufnahme von Darlehen, einstimmig getroffen werden, es sei denn, es existieren abweichende Regelungen im Testament oder im Gesetz.

Wer verwaltet den Nachlass?

Die Verwaltung des Nachlasses obliegt grundsätzlich allen Miterben gemeinsam. Sie müssen sich in der Regel einigen, wie der Nachlass verwaltet wird. Dabei sollten sie eine klare Regelung für die Verwaltung treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Alternativ kann ein Miterbe zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, der die Verwaltung übernimmt.

Wie wird eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt?

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel in einem der folgenden Wege:

  1. Teilungsversteigerung: Wenn sich die Miterben nicht einigen können oder wollen, kann ein Gericht auf Antrag eines Miterben die Teilungsversteigerung anordnen. Hierbei werden die Nachlassgegenstände, beispielsweise Immobilien, zwangsweise verkauft, und der Erlös wird unter den Miterben aufgeteilt.

  2. Teilungsvertrag: Die Miterben können sich auch außergerichtlich auf die Verteilung des Nachlasses einigen. Hierbei wird ein Teilungsvertrag erstellt, der die Aufteilung der Vermögenswerte und Schulden regelt.

  3. Ausgleichszahlungen: Es ist auch möglich, dass Miterben Gegenstände aus dem Nachlass behalten und sich mit den anderen Miterben durch Geldausgleiche einigen.

Was passiert, wenn eine Einigung der Miterben nicht möglich ist - Teilungsversteigerung?

Wenn die Miterben keine Einigung erzielen können und die Erbengemeinschaft nicht aufgelöst wird, kann ein Miterbe beim zuständigen Gericht die Teilungsversteigerung beantragen. Hierbei werden die Nachlassgegenstände, wie Immobilien, öffentlich versteigert, und der Erlös wird nach Abzug von Kosten an die Miterben aufgeteilt. Dies sollte jedoch nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden, da es in der Regel zu finanziellen Verlusten führt.

In allen Belangen rund um die Erbengemeinschaft ist es ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Die individuellen Umstände und Regelungen im Testament können die Situation erheblich beeinflussen, und eine frühzeitige Klärung kann mögliche Konflikte vermeiden.

Foto(s): Symann Law

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