Testamentserstellung - Rechtssicher und klar den letzten Willen festhalten

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Die Testamentserstellung ist ein wichtiger Schritt zur Regelung Ihres Nachlasses und zur Sicherung Ihrer individuellen Wünsche. In diesem Rechtstipp werde ich, Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Erbrecht, Ihnen erläutern, welche Arten von Testamenten es gibt, welche Formen bei der Erstellung zu beachten sind, wie Testamente sicher hinterlegt werden können und welche Inhalte Sie in einem Testament regeln können, einschließlich Vermächtnissen und Auflagen.

1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament hingegen wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Die Wahl der Testamentsart hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen ab.

2. Testamentserstellung - Formvorschriften: Die Erstellung eines Testaments erfordert die Einhaltung bestimmter Formvorschriften. Bei einem eigenhändigen Testament ist es entscheidend, dass es eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben ist. Ein öffentliches Testament wird vor einem Notar errichtet und erfüllt die erforderlichen Formvorschriften.

3. Sichere Hinterlegung: Damit Ihr Testament im Todesfall gefunden und berücksichtigt wird, ist es ratsam, es an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Notare oder Registerbehörden können öffentliche Testamente sicher verwahren. Eigenhändige Testamente sollten an einem Ort aufbewahrt werden, den Ihre Vertrauenspersonen kennen und der leicht zugänglich ist oder diese sollten im Zentralen Testamentsregister hinterlegt werden.

4. Inhalt des Testaments: Ein Testament ermöglicht es Ihnen, über die Verteilung Ihres Nachlasses zu bestimmen. Dies umfasst die Bestimmung von Erben, die Benennung von Vermächtnissen und die Festlegung von Auflagen. Ihre Testamentsgestaltung ist weitgehend frei, solange sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte von Pflichtteilsberechtigten verstößt.

5. Vermächtnis und Auflagen: Vermächtnisse sind Anordnungen, bei denen Sie bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge an eine Person oder eine Institution vererben, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Auflagen sind Anweisungen, die den Erben auferlegt werden, wie beispielsweise die Verpflichtung, ein Vermächtnis an eine bestimmte Bedingung zu knüpfen.

Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt der Testamentserstellung. Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und klar niedergelegt wird, ist die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht empfehlenswert. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Testamentserstellung zu beantworten und Sie bei diesem wichtigen Schritt zu unterstützen.

Foto(s): Symann Law

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