Pflichtteil - Ihre Rechte und Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter

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Im Erbrecht spielt der Pflichtteil eine entscheidende Rolle. Er schützt nahe Angehörige, die in einem Testament oder Erbvertrag vom Erblasser enterbt wurden. In diesem Rechtstipp erläutere ich, Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Erbrecht, was der Pflichtteilsanspruch ist, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie hoch der Pflichtteil ist und wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen können.

1. Pflichtteil - Was ist das? Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Mindestanteil am Nachlass, der engen Familienangehörigen zusteht, auch wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Er soll sicherstellen, dass nahe Verwandte auch nach dem Tod des Erblassers abgesichert sind.

2. Wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die Abkömmlinge (Kinder) des Verstorbenen und sein Ehegatte beziehungsweise eingetragener Lebenspartner. In einigen Fällen können auch Eltern pflichtteilsberechtigt sein. Geschwister oder andere Verwandte haben in der Regel keinen Pflichtteilsanspruch.

3. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorläge. Die genaue Berechnung des Pflichtteils kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

4. Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs: Um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, müssen Sie in der Regel eine Pflichtteilsklage vor Gericht einreichen. Dies sollte fristgerecht innerhalb von drei Jahren geschehen. Der Pflichtteil wird in Form einer Geldforderung durchgesetzt, und gegebenenfalls müssen Vermögenswerte im Nachlass zur Abdeckung des Pflichtteilsanspruchs verwertet werden.

Die Geltendmachung des Pflichtteils ist rechtlich komplex, und es ist ratsam, sich frühzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Dieser kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen, rechtliche Schritte planen und Ihnen helfen, Ihre Interessen im Rahmen des Pflichtteilsrechts zu schützen.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto(s): Symann Law

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