Die Europäische Staatsanwaltschaft und das Umsatzsteuerkarussell

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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat am 01. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen und ist eine unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union. Insgesamt haben sich 22 von 27 Mitgliedstaaten beteiligt. Dadurch erhält die EUStA einen länderübergreifenden Überblick über die Kriminalität.

Was sind die Aufgaben der EUStA?

Grundsätzlich ist die EUStA für die Untersuchung von Straftaten zuständig, die sich gegen den EU-Haushalt richten. Es sollen also die Interessen der EU geschützt werden. Hier kommen viele mögliche Straftaten in Betracht wie Korruption, Steuerkriminalität oder Umsatzsteuerbetrug, die aufgeklärt werden sollen.
 Die EUStA soll ab einem Schaden von EUR 100.000,00 tätig werden, handelt es sich um einen Umsatzsteuerbetrug ab einem Schaden von ungefähr EUR 10.000.000,00. Diese Summe kann schnell zusammenkommen, da oft mehrere Unternehmen in verschiedenen Ländern beteiligt sind.

Was ist ein Umsatzsteuerbetrug bzw. Umsatzsteuerkarussell überhaupt?

Eine beliebte Form des Umsatzsteuerbetrugs ist das Umsatzsteuerkarussell. Von der Umsatzsteuer befreit sind Geschäfte zwischen zwei Unternehmen, die in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Betrüger lassen sich die Vorsteuer erstatten, obwohl diese tatsächlich nie bezahlt worden ist.

Unternehmen A aus Frankreich verkauft seine Waren an Unternehmen B aus Deutschland. Dieses Geschäft ist steuerneutral.

Unternehmen B verkauft die Waren dann weiter an Unternehmen C aus Deutschland. Unternehmen B müsste eigentlich Umsatzsteuer bezahlen, aber bezahlt diese nicht.

Währenddessen verkauft Unternehmen C die Waren zurück an Unternehmen A. Das Geschäft ist wieder steuerneutral. Unternehmen C lässt sich dann die Umsatzsteuer erstatten.

Dadurch entstehen dem Finanzamt dann Verluste. Um den Betrug noch schwerer nachvollziehbar zu machen für die Behörden, werden teilweise unwissende Dritte miteinbezogen.

Die Anklage gegen die mutmaßlichen Täter*innen erfolgt dann vor den nationalen Gerichten. Das Land in dem Anklage erhoben wird, richtet sich nach dem Schwergewicht der Tat. Das bedeutet, wenn in Deutschland ein europäisches Verfahren eröffnet wird, wird deutsches Recht angewendet. Dies kann zu einem unterschiedlichen Schutzniveau führen, abhängig davon in welchem Land das Verfahren geführt wird.

Unser Rechtstipp lautet daher:

Sollten Sie Teil eines Umsatzsteuerkarussells sein oder den Verdacht haben in dieses unwissentlich involviert worden zu sein, empfiehlt sich der Weg der Selbstanzeige.

Bei Unstimmigkeiten sollte eine Selbstanzeige erstellt werden. Beauftragen Sie mit der Anfertigung der Selbstanzeige unbedingt einen Experten auf diesem Gebiet, wie z.B. die Fachanwälte und Steuerberater von RUGE FEHSENFELD – über 200 ausnahmslos erfolgreiche Selbstanzeigen sprechen für sich.  

Zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.

DISCLAIMER: Dieser Beitrag ersetzt keine umfassende steuerliche bzw. rechtliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im Einzelfall. Es handelt sich um einen rein informativen Beitrag. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in dem Beitrag verwendeten Informationen wird keine Garantie übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die ihre Entstehung in der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen in diesem Beitrag haben, wird ausgeschlossen.


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