Umsatzsteuerkarussell: Steuerhinterziehung leicht gemacht?

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Einführung

Das Umsatzsteuerkarussell, auch als Mehrwertsteuerkarussell bekannt, ist eine komplexe Form des Steuerbetrugs, die in verschiedenen Ländern, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, auftritt. Dieser Artikel beleuchtet, was ein Umsatzsteuerkarussell ist, warum es betrieben wird, in welchen Konstellationen es auftritt, und die damit verbundenen Straftatbestände.

Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?

Ein Umsatzsteuerkarussell ist eine betrügerische Praxis, bei der Mehrwertsteuer (MwSt) von den Finanzbehörden unrechtmäßig erstattet wird. Dies geschieht durch den Handel mit Waren oder Dienstleistungen über Grenzen hinweg, wobei die Mehrwertsteuer mehrfach abgezogen, aber nicht entsprechend abgeführt wird. Die Betrüger nutzen dabei die Tatsache aus, dass innerhalb der EU grenzüberschreitende Lieferungen zwischen Unternehmen mehrwertsteuerfrei sind.

Warum wird es betrieben?

Das Hauptmotiv hinter dem Umsatzsteuerkarussell ist finanzieller Gewinn. Durch die Ausnutzung von Mehrwertsteuerregelungen können Betrüger erhebliche Summen an Steuergeldern unrechtmäßig erlangen. Dies wird oft durch komplexe Netzwerke von Unternehmen und grenzüberschreitenden Transaktionen verschleiert.

Faktisch geht es darum, durch Scheinrechnungen die Vorsteuer zu ziehen und diese rechtswidrig zu vereinnahmen.

Konstellationen des Umsatzsteuerkarussells

Das Umsatzsteuerkarussell tritt häufig in Branchen auf, in denen hohe Volumen an grenzüberschreitenden Transaktionen stattfinden, wie z.B. bei Elektronik, Mobiltelefonen, Computerchips und Emissionszertifikaten. 

Typischerweise sind mehrere Unternehmen in verschiedenen Ländern involviert, wobei mindestens eines davon als "Missing Trader" (fehlender Händler) fungiert. Dieses Unternehmen kassiert die Mehrwertsteuer bei Verkäufen, führt sie jedoch nicht an das Finanzamt ab.

Insbesondere mit der Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft sollen solchen Umsatzsteuerkarusells entgegengewirkt werden.

Straftatbestände und Strafrahmen

Das Betreiben eines Umsatzsteuerkarussells erfüllt mehrere Straftatbestände sowohl im Steuerstrafrecht als auch im allgemeinen Strafrecht. Dazu gehören:

  • Steuerhinterziehung: Gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) in Deutschland kann Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren betragen.

  • Betrug: Nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch hier sind bei schweren Fällen höhere Strafen möglich.

  • Geldwäsche: In Fällen, in denen die aus dem Umsatzsteuerkarussell erlangten Gelder weiterverwendet werden, kann auch der Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB erfüllt sein, was ebenfalls mit hohen Strafen geahndet wird.

Fazit

Das Umsatzsteuerkarussell ist ein komplexes und ernstzunehmendes Problem, das nicht nur erhebliche finanzielle Verluste für die Staatskassen bedeutet, sondern auch das Steuersystem und den fairen Wettbewerb untergräbt. 

Die Bekämpfung dieser Form des Steuerbetrugs erfordert internationale Zusammenarbeit und ständige Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um solche betrügerischen Praktiken effektiv zu unterbinden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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