Die Folgen des Manipulationsskandals bei der Volkswagen AG - Ihre Rechte als Anleger

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Nicht selten vertrauen Anleger bei Ihren Investitionen auf bekannte Namen und langjährige Reputation. Einer Investition in Aktien der Volkswagen AG als klassischem Blue Chip wurde daher gemeinhin ein verhältnismäßig geringes Risiko zugerechnet.

VW selbst räumt nun Manipulationen an Abgaswerten bei in den USA zugelassenen Fahrzeugen ein. Der gesamte Umfang der Manipulation ist zum heutigen Tage noch nicht absehbar. Der VW AG selbst waren die Manipulationen der amerikanischen Tochtergesellschaft bereits seit Mai 2014 bekannt. Die Manipulationen selbst gehen zurück ins Jahr 2009. Nach Bekanntwerden der Manipulation kam es zu erheblichen Kurseinbrüchen bei der Volkswagen-Aktie. Bis Donnerstag der 24.09.2015 ist der VW-Kurs um 26 % eingebrochen und bereits jetzt liegt der Schaden der Anleger im Milliardenbereich. Die Möglichkeit der Anleger, diesen Schaden gegenüber VW geltend zu machen, stuft Frau Rechtsanwältin Schmidt aufgrund Ihrer Erfahrung im Kapitalanlagerecht als durchaus aussichtsreich an.

Es ist daher zu prüfen, ob sich der VW-Konzern wegen unterlassener Kapitalmarktinformationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz müssen Insiderinformationen, die den Konzern selbst betreffen, unmittelbar veröffentlicht werden.

Hinzu käme die Manipulation selbst, die eventuell eine strafbare Handlung darstellt und auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründet.

Bei der Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche ist zudem zu prüfen, welcher Anspruchsgegner infrage kommt. Dies hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Aktienkaufes ab. Zu unterscheiden sind hierbei drei Aktionärsgruppen:

  1. Aktionäre, die bereits vor Beginn der Manipulation gekauft haben, also vor 2009
  2. Aktionäre, die ab Beginn der Manipulationen bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Volkswagen AG gekauft haben, also bis Mai 2014
  3. Aktionäre, die ab etwa Mai 2014 gekauft haben.

Für die erste und zweite Gruppe kommen Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Manipulation selbst in Betracht und daher auch unter Umständen vor allem gegen das amerikanische Tochterunternehmen, die Volkswagen of America Group Inc.

Für Käufer ab dem Kenntniszeitpunkt Mai 2014 kommt hinzu, dass die Volkswagen AG es unterlassen hat, die Manipulationen als Pflichtmitteilung bekannt zu geben. Hierzu war das Unternehmen jedoch nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet. Hieraus könnten sich Ansprüche der Anleger auch gegenüber der Volkswagen AG ergeben.

Die Erfolgsaussichten können jetzt noch nicht präzise vorhergesagt werden, sie sind maßgeblich von der weiteren Entwicklung abhängig. Wir bieten betroffenen Anlegern jedoch bereits heute an, sich bei Frau Rechtsanwältin Schmidt in eine Aktionärsliste eintragen lassen, um bei Neuigkeiten zu diesem Thema informiert zu bleiben. Eine Mandatierung erfolgt hierdurch noch nicht.

Schreiben Sie uns hierzu einfach eine Mail an vw@schmidt-recht.de mit Ihrem Namen, der Anschrift, der Anlagesumme sowie dem Jahr des Erwerbs.

Bei Fragen rund um das Thema Kapitalanlagerecht berät Sie Frau Rechtsanwältin Schmidt gerne.


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