Die Geltendmachung und Durchsetzung eines Vermächtnisses durch einen Rechtsanwalt: ​Der sichere Weg!

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Einführung 

Ein Vermächtnis in einem Testament kann oft zu Konflikten unter den Hinterbliebenen führen, insbesondere wenn Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des Nachlasses bestehen. 

Diese sensiblen Angelegenheiten erfordern eine sorgfältige Handhabung, um die Rechte aller Beteiligten zu wahren und die letztwilligen Wünsche des Erblassers zu respektieren. Hier kommt die Rolle des Rechtsanwalts ins Spiel, der als Vermittler, Berater und Vertreter in Vermächtnisangelegenheiten fungiert.


2. Was ist ein Vermächtnis und welche Arten von Vermächtnissen gibt es?

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung, die von einer Person (dem Erblasser) getroffen wird, um nach ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens an eine oder mehrere Personen zu übertragen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vermächtnisnehmer nicht automatisch ein Erbe ist. 

Er erhält lediglich das Vermächtnis und hat keinen Anspruch auf den sonstigen Nachlass. Die gängigen Arten von Vermächtnissen nach deutschem Recht, insbesondere gemäß §§ 1939 ff. BGB, umfassen:

  • Vindikationsvermächtnis: Übertragung des Eigentums an einer bestimmten Sache.
  • Genußrechtsvermächtnis: Gewährung eines Nutzungsrechts, beispielsweise Wohnrecht.
  • Forderungsvermächtnis: Anordnung einer Geldzahlung.


3. Wie muss ein Vermächtnis geltend gemacht werden?

Die Geltendmachung eines Vermächtnisses erfordert zunächst die Kenntnis der testamentarischen Verfügung. Der Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch anmelden, typischerweise indem er eine Kopie des Testaments sowie einen Nachweis seiner Identität vorlegt. 

Es ist auch üblich, dass ein notarielles Zeugnis benötigt wird, das die Echtheit des Testaments bestätigt. Die formellen Anforderungen können je nach den Umständen des Einzelfalls variieren.


4. Worauf ist bei der Geltendmachung eines Vermächtnisses zu achten?

Die Geltendmachung eines Vermächtnisses erfordert eine sorgfältige Beachtung der testamentarischen Bestimmungen und der gesetzlichen Vorschriften. Wichtig ist, dass der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend macht und alle erforderlichen Unterlagen vorlegt. Zudem muss er darauf achten, dass keine Umstände vorliegen, die das Vermächtnis ungültig machen könnten, wie etwa die Verletzung von Pflichtteilsrechten.


5. Warum sollte ein Vermächtnis durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden?

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bietet mehrere Vorteile. Ein Rechtsanwalt verfügt über das notwendige Fachwissen, um die Interessen des Vermächtnisnehmers zu wahren, die Einhaltung aller formalen Anforderungen zu gewährleisten und etwaige Konflikte mit den Erben zu navigieren. Zudem kann der Anwalt bei Bedarf kurzfristig gerichtliche Schritte einleiten, um die Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs zu sichern. Dies ist insbesondere bei einer drohenden Verjährung notwendig.


6. Fazit

Die Geltendmachung und Durchsetzung eines Vermächtnisses kann ein komplexer Prozess sein, der Fachwissen im Erbrecht erfordert. 

Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts stellen Vermächtnisnehmer sicher, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und dass sie in der Lage sind, die ihnen zugedachten Vermögenswerte zu erhalten. In der schwierigen Zeit nach einem Verlust kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt auch dazu beitragen, familiäre Konflikte zu minimieren und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und begleite und unterstütze Sie bei der Durchsetzung und Vertretung bei Erbstreitigkeiten, Vermächtnisstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen etc. gegenüber Miterben und Erbengemeinschaften. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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