Die GmbH – wo liegen die Vorteile und wo die Nachteile einer GmbH?

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Die ungeschlagen beliebteste Gesellschaftsform bei Unternehmen ist eindeutig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder kurz „GmbH“. Aber warum ist das so? Wo liegen die Vorteile einer GmbH? Wo die Nachteile? Hierzu wollen wir einen kleinen Überblick geben:

  • Der Hauptgrund für die Beliebtheit der GmbH liegt sicherlich in der Haftungsbeschränkung. Wer möchte schon gerne beim Scheitern seiner Geschäftsidee mit seinem gesamten Privatvermögen haften? Die GmbH bietet – wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält – auch tatsächlich wirksamen Schutz vor dem Zugriff auf das eigene Privatvermögen.
  • Wer mit Freunden oder Geschäftspartner eine Geschäftsidee startet, handelt als eine sogenannte GbR, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dies geschieht automatisch, ohne dass irgendwelche Verträge hierfür erforderlich sind. Alle Beteiligten haften dann auch automatisch für die Schulden, die die GbR macht und zwar auf die volle Summe mit dem privaten Vermögen. Auch bei der sogenannten Kommanditgesellschaft, kurz KG, gibt es immer einen persönlich Haftenden, nämlich den sogenannten Komplementär. Daher ist für viele auch diese Unternehmensform weniger attraktiv.
  • Auch die sogenannte Unternehmergesellschaft oder kurz UG oder manchmal auch Mini-GmbH bringt eine Haftungsbeschränkung mit sich. Besonders ist sicherlich, dass Stammkapital einer UG nur ein Euro beträgt. Bei der GmbH liegt das Stammkapital immerhin bei 25.000,00 € und muss bei Gründung auch wenigstens zur Hälfte eingebracht werden. Die Gründung einer GmbH ist wesentlicher günstiger als bei einer Aktiengesellschaft, kurz AG, aber eben treuer als die Gründung einer UG.
  • Natürlich wissen aber die meisten Geschäftsleute, dass die UG finanziell schwächer ausgestattet ist, was für Geschäftspartner mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Im Rechtsverkehr genießt die GmbH daher ein höheres Ansehen. Regelmäßig ist es leichter unter einer GmbH mit Kunden bzw. Lieferanten Geschäfte zu tätigen. Insgesamt wirkt die GmbH oft etwas professioneller. 
  • Ein weiterer Nachteil der UG ist zudem, dass ein Viertel des jährlichen Gewinns als Rücklage verbleiben muss. 
  • Auch wenn sich einmal die Frage des Verkaufes des Unternehmens stellt, bietet die GmbH – sowie auch die UG – einen entscheidenden Vorteil, da ein Verkauf oder auch die Übertragung von Anteilen recht leicht möglich ist. Auch neue Investoren lassen sich recht einfach in eine GmbH aufnehmen. Wenn aber keine Regelungen und man als GbR gehandelt hat, ist dies viel schwieriger.

Nachdem dieser Reihe von Vorteilen der GmbH und auch UG sollen aber auch folgende Nachteile nicht erwähnt bleiben:

  • Eine UG und auch eine GmbH müssen das Handelsregister eingetragen werden. Dies ist mit etwas Aufwand und auch Kosten verbunden.
  • Mit der GmbH ist die Pflicht verbunden, Handelsbücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Meist führt das auch zu weiteren Kosten, nämlich für einen Steuerberater.

Ab einer bestimmten Betriebsgröße hat jeder Unternehmer eine ganze Reihe von Kosten zu tragen, zum Beispiel Lohnkosten, Mieten, Versicherungen, dies kann sich schnell summieren. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man für all dies uneingeschränkt mit dem Privatvermögen haften möchte. Hier sollte man gut abwägen und sich professionellen Rat durch einen versierten Anwalt und auch Steuerberater holen.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten auch in IT-rechtlichen sowie urheberrechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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