Insolvenzrechtliche Änderungen 2024: Handlungsbedarf für Unternehmen

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Das Insolvenzrecht in Deutschland steht vor bedeutenden Veränderungen und Unternehmen sollten gut informiert sein. Als Rechtsanwalt bei Dr. Eich Jakob & Partner mbB möchte ich Sie darüber aufklären, was Sie jetzt tun müssen, um den kommenden Herausforderungen gerecht zu werden.

Die kommenden Änderungen im Insolvenzrecht erfordern von Unternehmen eine proaktive Herangehensweise und eine genaue Prüfung ihrer finanziellen Situation.



Die Zeiten der großzügigen Regelungen im Insolvenzrecht, die als Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Ukrainekriegs eingeführt wurden, neigen sich dem Ende zu. Ab dem 1. Januar 2024 treten wieder die herkömmlichen Regelungen in Kraft, doch hier liegt das Problem: Viele dieser Änderungen werden bereits ab September 2023 wirksam. In diesem Artikel werden wir einen genaueren Blick auf diese bedeutsamen Veränderungen werfen und erörtern, welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten.

Die aktuelle Situation erfordert von Unternehmen eine sorgfältige Prüfung ihrer finanziellen Lage und eine rechtzeitige Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.

Die erste Veränderung betrifft den Zeitraum für die Einreichung eines Insolvenzantrags bei Überschuldung. Bis Ende 2023 haben Unternehmen acht Wochen Zeit für diesen Antrag, danach verkürzt sich diese Frist auf sechs Wochen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die längere Frist nicht ausgeschöpft werden darf, wenn bereits vorher absehbar ist, dass eine nachhaltige Beseitigung der Überschuldung nicht möglich ist.

Die zweite Änderung betrifft die Fortführungsprognose, die darüber entscheidet, wann ein Unternehmen insolvenzantragspflichtig ist. Bis Ende 2023 müssen Unternehmen, die in den nächsten vier Monaten ihre Verbindlichkeiten nicht bedienen können, einen Insolvenzantrag stellen. Ab Januar 2024 gilt jedoch wieder der herkömmliche Zeitraum von zwölf Monaten. Was jedoch viele Unternehmen nicht wissen: Bereits ab September 2023 müssen sie ihre finanzielle Situation genauestens prüfen, da der verkürzte Zeitraum bis ins neue Jahr hineinreicht und somit der längere Prognosezeitraum gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es neben der Insolvenz auch Alternativen gibt, wie das StaRUG-Verfahren (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen), bei dem Unternehmen die volle Kontrolle über ihre Restrukturierung behalten.

Diese Änderungen können viele Unternehmen betreffen, insbesondere jene, die infolge der Corona-Krise Schulden angehäuft haben. Die jüngste Explosion der Energiepreise hat den ohnehin knappen Zeitraum, in dem Unternehmen seriöse Zukunftspläne erstellen können, weiter verkürzt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass überschuldete Unternehmen frühzeitig handeln.

Es ist davon auszugehen, dass viele betroffene Unternehmen die Änderungen nicht auf dem Schirm haben und zu spät reagieren. Diesen bleibt dann nur noch der Gang zum Insolvenzgericht.

Es ist wichtig zu beachten, dass es neben der Insolvenz auch Alternativen existieren, wie das StaRUG-Verfahren, bei dem Unternehmen die volle Kontrolle über ihre Restrukturierung behalten. Jedoch ist auch hier die Zeit von entscheidender Bedeutung.

Als im  Insolvenzrecht tätiger Rechtsanwalt ermutige ich Unternehmen, sich frühzeitig mit den bevorstehenden Änderungen vertraut zu machen und rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten, um finanzielle Stabilität und Kontrolle zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie durch diese herausfordernde Phase zu begleiten.

Foto(s): pexels.com


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