Die Insolvenz in Eigenverwaltung: Anforderungen und Abwicklung | Update 2021

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Die Insolvenz in Eigenverwaltung

Eine handelsübliche Insolvenz kommt für Sie oder Ihr Unternehmen nicht infrage? Dann könnte die Insolvenz in Eigenverwaltung genau das Richtige für Sie sein.


Was ist die Insolvenz in Eigenverwaltung?

In einer Insolvenz in Eigenverwaltung haben Sie als Schuldner trotz der Insolvenz noch die gesamte Verfügungsgewalt über Ihr Unternehmen. Diese Kontrolle hätten Sie bei einer handelsüblichen Insolvenz nicht. Sie bekommen lediglich einen Sachverwalter an die Seite gestellt, der eine rein überwachende Funktion hat.


Wie läuft die Vorbereitung auf eine Insolvenz in Eigenverwaltung ab?

Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung vornehmen, kommen oftmals deutlich gestärkter aus dieser heraus. Dies liegt daran, dass die Passivseite der Bilanz durch die Verzichte der Gläubiger optimiert werden kann und durch die Insolvenz ein Spielraum entsteht, indem dieses unter Insolvenzschutz komplett saniert werden kann. 

Um solch ein Ergebnis erzielen zu können, wird vorab ein Insolvenzplan erstellt, in welchem zunächst klar definiert wird, welcher Gläubiger was bekommt. Dabei beläuft sich die Ausgangsforderung der Gläubiger meist auf 5-20 %, auf den Rest Ihrer Forderungen haben sie aufgrund der Insolvenz keinen Anspruch mehr. Die dadurch entstandenen Sanierungsgewinne sind bei guter Gestaltung des Insolvenzplanes steuerfrei. Wodurch dann in der Regel auch die Eigenkapitalquote um ca. 40-70 % steigt.

Um das zu erreichen, kommt es auf die richtige Begleitung in Ihren Verfahren an. Welche Ihre Insolvenz in Eigenverwaltung rechtssicher gestalten kann. Ohne eine solche Begleitung sinken Ihre Chancen, eine ordnungsgemäße Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen.


Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung

Mit Eröffnung der Insolvenz in Eigenverwaltung wird Ihnen ein Sachverwalter zugeteilt, der eine Kontroll- und Überwachungsfunktion ausübt.

Nun wird er Insolvenzplan, der von Ihnen aufgestellt wurde, durchgeführt und die Maßnahmen werden weiter ausgearbeitet und umgesetzt. Eine gute Zusammenarbeit mit Ihren Gläubigern ist dabei entscheidend, da diese letztendlich entscheiden, ob der Insolvenzplan durchgeführt wird. Dabei finden meist innerhalb von 2 Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eine Gläubigerversammlung statt, in der der Insolvenzplan besprochen wird und die Gläubiger für oder gegen diesen stimmen. 

Dadurch wird noch einmal klar, dass ein optimal ausgearbeiteter Insolvenzplan eine der bedeutendsten Rollen in der Insolvenz in Eigenverwaltung spielt. Ist dieser nicht perfekt ausgearbeitet, weist Lücken auf oder ist nicht rechtssicher, werden die Gläubiger nicht für diesen stimmen und Sie geraten in eine normale Insolvenz, in der Sie keinerlei Mitbestimmungsrecht mehr haben. 


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Quellen

Foto(s): Foto von Oleg Magni von Pexels


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