Die Kündigungsschutzklage – Ihre Hilfe im Falle einer Kündigung

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Für die meisten Arbeitnehmer ist die Kündigung im ersten Moment ein Schock. Man hat sich möglicherweise jahrelang für ein Unternehmen aufgeopfert, nur um am Ende ohne Arbeitsplatz dazustehen. Leider ist es gerade in so einer Situation wichtig, sich aufzurappeln und die eigenen Möglichkeiten zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, um möglichst glimpflich aus der eigenen misslichen Lage herauszukommen.

In vielen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage dann der richtige Weg. Diese kann dafür sorgen, die Kündigung gänzlich abzuwenden oder zumindest eine (höhere) Abfindung zu erhalten.

Da eine Kündigung von durchaus komplexen Rahmenbedingungen getragen werden muss, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, gegen sie vorzugehen, weil dem Arbeitgeber grundsätzlich viele Fehler unterlaufen können, die möglicherweise sogar zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Man sollte hierbei also nach dem Motto verfahren: „Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.“

Wichtig ist es, vorliegend festzuhalten, dass man in den meisten Fällen eine vergleichsweise kurze Frist von drei Wochen hat, um gegen die Kündigung zu klagen. Die Frist beginnt mit dem schriftlichen Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und nach Ablauf dieser wird die Kündigung endgültig wirksam.

Bei einer Kündigungsschutzklage wird vor der Klage im Allgemeinen ein Gütetermin einberufen. Ziel des Gütetermins ist eine Einigung der Parteien über die Kündigungsmodalitäten bzw. die Rücknahme der Kündigung.

Eine Kündigungsschutzklage kann theoretisch auch ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes eingereicht werden. Da das Kündigungsschutzrecht sich jedoch häufig als sehr komplex darstellt und der Arbeitnehmer nach einer Kündigung möglicherweise auch Emotionen aufbaut, welche sich innerhalb eines Klageverfahrens negativ auf die eigene Argumentation auswirken können, kann grundsätzlich festgehalten werden, dass die gerichtliche Erfahrung eines eingeschalteten Rechtsanwalts sich als durchaus hilfreich erweisen kann, wenn es darum geht, das beste Ergebnis für Sie als Arbeitnehmer herauszuholen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Kündigung, einer Kündigungsschutzklage oder dem Arbeitsrecht im Allgemeinen haben, rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit lösen.

Von Simon Richters und Rechtsanwalt Vincent Aydin (u. a. Anwalt für Arbeitsrecht)


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