Die Möglichkeiten im Dieselskandal werden immer besser

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Die Chancen, sich von Dieselfahrzeugen, die direkt oder indirekt vom Abgasskandal betroffen sind, ohne Verlust zu trennen, werden immer besser, berichtet RA Koch, der zahlreiche Geschädigte sowohl in Verfahren gegen die Hersteller aus deliktischer Haftung als auch gegen finanzierende Banken nach Widerruf der Darlehensverträge vertritt.

Erst jüngst (Hinweis vom 06.03.2019) hat etwa das Landgericht Limburg in einem Verfahren gegen die FCA Bank Deutschland GmbH (Fiat Bank) darauf hingewiesen, dass es den Widerruf des Darlehensvertrags für wirksam erachtet.

Das LG Gießen hat demgegenüber in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG schon auf das Fristverlängerungsgesuch der Beklagten darauf hingewiesen, dass es eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung annimmt und auch eine Zurechnung bejaht, Hinweis vom 28.01.2019, 4 O 281/18.

Beide Verfahren, die RA Koch führt, zeigen exemplarisch, dass Ansprüche gegen Hersteller wegen der Manipulation von Motorsteuerungssoftware ebenso wie solche gegen Banken wegen der Finanzierung von Fahrzeugen ausgesprochen erfolgversprechend sind.

RA Koch führt aktuell gegen zahlreiche Banken entsprechende Verfahren, etwa die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen (Audi, Seat, Skoda, AutoEuropa), die BMW Bank, Mercedes-Benz Bank, Santander und FCA Bank. 

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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