Die Nutzungsentschädigung: Gerechtigkeit und mehr Geld für die Erbengemeinschaft

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Nehmen wir an, Ihre Eltern sind verstorben. Sie haben Ihnen und Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester ein Haus vererbt, in dem Ihr Bruder oder Ihre Schwester bereits seit einigen Jahren kostenfrei wohnt.

Nun möchten Sie möglichst schnell Geld von Ihrem miterbenden Geschwisterteil dafür erhalten, dass er oder sie über den Tod der Eltern darin wohnt. Das ist verständlich: Schließlich steht auch Ihnen ein Ertrag aus dieser Immobilie zu.


Wohnt ein Miterbe unentgeltlich in einer geerbten Immobilie, besteht die Möglichkeit, dass er einen finanziellen Ausgleich an die anderen Miterben zahlen muss.


Diese Zahlung, auch Nutzungsentgelt genannt, soll den finanziellen Nachteil der anderen Erben ausgleichen. Dieser entsteht dadurch, dass der Miterbe die Immobilie unentgeltlich nutzt, die anderen Miterben jedoch dieses Haus oder die Wohnung nicht nutzen können. Der Miterbe, der in der Immobilie wohnt, erzielt den Wohnvorteil, sprich ersparte Miete. Die anderen Miterben kommen jedoch nicht in diesen Genuss.


Die genaue Regelung und die Höhe der Nutzungsentschädigung können durch Vereinbarung oder durch gerichtliche Entscheidung festgelegt werden.


Streit, mangelnde Kompromissbereitschaft oder manchmal auch Faulheit führen in dieser Situation oft zu einem Stillstand mit verheerenden Folgen. Denn: wer nicht handelt und seine Position durchsetzt, kann später keine Nutzungsentschädigung für die Vergangenheit verlangen.


Mein Praxistipp lautet daher ganz klar: Schnell aktiv werden! Auch wenn es vielleicht kompliziert klingen mag. Am besten gleich mit einem erfahrenen Anwalt, der bei der Durchsetzung die Erbengemeinschaft in allen rechtlichen Punkte berät, damit es auch wirklich schnell über die Bühne geht.


Ich möchte Sie noch auf einige Besonderheiten hinweisen, bei denen eine fachkundige Beratung erst recht Sinn macht:


  1. Das Berliner Testament kann zu Konflikten führen.
  2. Ein weiterer Sonderfall liegt vor, wenn die Immobilie bereits an eine Person gegen ein Nießbrauchrecht übertragen worden ist.
  3. Eine rechtskundige Begleitung ist auch deshalb sinnvoll, weil die Erhebung von Geldern auch steuerliche Folgen haben kann. Und zwar sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Erbschaftsteuer.


Dies sind nur einige Beispiele, die im Zusammenhang mit der Nutzungsentschädigung in der Erbengemeinschaft zu beachten sind. Zu diesem Thema haben wir einen ausführlichen Blog-Beitrag auf unserer Website veröffentlicht.


Wie Sie sehen können, ist es ratsam, einen Anwalt mit ins Boot zu nehmen. Nur ein Experte kann eine zügige Abwicklung gewährleisten und beachtet bei Entscheidungen der Erbengemeinschaft alle rechtlichen Aspekte.


Unsere Fachkanzlei fordert Ihren Miterben in rechtlich korrekter Weise auf, Ihnen Geld für die Nutzung des Hauses zu zahlen.


Übrigens: Stehen Sie genau auf der anderen Seite der Problemlage? Wurden Sie von Ihren Miterben auf Mietzahlungen angesprochen oder angeschrieben? Auch Ihnen helfen wir in dieser Situation gern und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, den richtigen Weg zu gehen.


Vielen Dank für das Lesen dieser Zeilen, ich freue mich auf ein Wiedersehen in einem meiner nächsten Videos. 


Ihr Hartmut Göddecke.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke

Beiträge zum Thema