Die Personen innerhalb eines Strafverfahrens

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Beschuldigte bzw. Angeklagte

Beschuldigter ist man, wenn gegen jemanden ermittelt wird, weil die Möglichkeit besteht, dass dieser eine Straftat begangen haben könnte (sogenannter Anfangsverdacht).

Sobald sich aus dem Verdacht eine Anklage entwickelt, gilt man als Angeklagter. Es ist beides aber im Prinzip das selbe, nur in einem anderen Verfahrensstadium.

Zeuge

Zeuge im Strafprozess ist man, wenn man Tatsachen einer möglichen Straftat oder Umstände, die eine solche Straftat beweisen können, wahrgenommen hat. Sie werden zur Entlastung oder Belastung des Angeklagten im Prozess vernommen und ausgewertet.

Opfer

Das Opfer ist die beweisbar geschädigte Person eines Täters. Im Prozess tritt sie in der Regel als Belastungszeuge auf. Neben dem Auftritt als Zeuge kann das vermeintliche Opfer auch "neben" der Staatsanwaltschaft - also dem anklagenden Organ - als sogenannter "Nebenkläger" oder "Nebenklägerin" auftreten. In dem Fall erhält sie zusätzliche prozessuale Rechte.

Staatsanwälte

Staatsanwälte sind im Ermittlungsverfahren die "Chefs" der Polizisten. Sie führen die Ermittlungen und sammeln Beweise für und gegen die beschuldigte Person. Danach entscheiden sie, ob die Beschuldigten vor Gericht müssen (sogenannte Anklage). Diese Entscheidung hängt davon ab, ob die Staatsanwälte diese anhand von konkreten Beweisen für schuldig halten.  

Im Gerichtsprozess vertreten die Staatsanwälte sodann eben diese Anklage, also den Vorwurf, dass der oder die Angeklagte die Straftat begangen haben könnte. Hierbei ist sie angehalten, objektiv zu sein und bei Bedarf von der Anklage abzuweichen und auf die Seite der beschuldigten Person zu wechseln.

Polizist bzw. Kommissar

Diese unterstützen die Staatsanwälte bei den Ermittlungen. 

Sie suchen Beweise und müssen die Beschuldigten über Ihre Rechte belehren, sobald diese Kontakt zu ihnen haben. Diese Personen suchen dann zu den Beschuldigten Kontakt, wenn diese von ihnen Informationen haben wollen oder andere Maßnahmen durchführen, wie z.B. das Erstellen von Fotos oder Fingerabdrücken. Ob die Beschuldigten das, was die Polizei hier von ihnen verlangt, auch machen müssen, hängt davon ab, was die Polizei von ihnen will. Sie müssen nicht alles machen, was die Polizei von ihnen verlangt. Ob sie sich gegenüber der Polizei weigern dürfen, entscheiden jedoch nicht die Beschuldigten selbst, sondern ist gesetzlich festgelegt. Hierbei ist genaustens auf den Strafverteidiger zu hören.

Gericht bzw. Richter

Das Gericht entscheidet in den Gerichtsverhandlungen darüber, ob Angeklagte bestraft werden oder nicht. Der Richter entscheidet also über ihre Zukunft. Unsere Aufgabe ist es, diesen von unserem Vorhaben zu überzeugen.

Auch im Ermittlungsverfahren kann man bereits Kontakt zu Richtern haben. Diese müssen diverse Ermittlungsmaßnahmen anordnen. Bei einer Verhaftung würde man ebenfalls vor einen Richter vorgeführt werden.

Sachverständige

Dies sind Personen, die sich in einem bestimmten Gebiet herausragend gut auskennen und dadurch besteimmte Sachverhalte gut einschätzen können. Sie werden als "Experten" zu Rate gezogen und dienen dadurch als Beweismittel.

Strafverteidiger bzw. Strafverteidigerinnen

Das bin ich. Es ist eine besondere Art der Anwältin.

Als Strafverteigerin helfe ich der beschuldigten Person dabei, dass diese möglichst nicht vor Gericht muss. Dazu setze ich mich zunächst mit dem Staatsanwalt, Ermittlungsrichtern und der Polizei im Ermittlungsverfahren auseinander. 

Falls diese durch die vorhandenen Beweise trotzdem von der Schuld überzeugt sind, ist die Strafe jedoch noch nicht in Stein gemeißelt. Sie müssen sodann vor Gericht und nun ist es unsere Aufgabe, den Richter von der Unschuld oder einer milderen Strafe zu überzeugen. Welches Ziel genau wir hierbei verfolgen und welche Strategie wir dazu anwenden, entwickle ich anhand der vorhandenen Beweismittel und Rechtslage gewissenhaft und bespreche dies ganz genau mit meinen Mandanten. 

Opferanwälte bzw. Opferanwältinnen

Als Opferanwältin setze ich mich auf der anderen Seite dafür ein, dass sich der Beschuldigte für dessen Taten verantwortet. Dies kann in einem strafrechtlichen und oder zivilrechtlichen Rahmen erfolgen.

Wir haben die Möglichkeit, nur als Zeuge aufzutreten oder als Nebenkläger den Beschuldigten strafrechtlich "mitanzuklagen". Daneben gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit, eigene zivilrechtliche Klagen gegen den Schädiger zu führen.

Unterscheidung Rechtsanwalt vs. Staatsanwalt

Dies führt häufig zu Verwirrungen.

Strafverteidiger sind Rechtsanwälte, die im Strafrecht auf der Seite des Beschuldigten stehen, diesen beraten und verteidigen.

Rechtsanwälte und Staatsanwälte sind ein ziemlich großer Unterschied. Der Rechtsanwalt ist der Anwalt, den man so kennt.

Staatsanwälte dagegen sind keine Anwälte in dem Sinne, sondern Beamte. Sie leiten die Ermittlungen in einem Strafverfahren (stehen damit also noch über den Polizisten), klagen Beschuldigte an und stehen im Strafverfahren in der Regel auf der Gegenseit des Beschuldigten. Sie vertreten in dem Sinne den Staat und die Vorwürfe gegen den Beschuldigten im Verfahren - sind offiziell aber zur Objektivität und Neutralität verpflichtet.

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Foto(s): Hannah Funke

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