Die Pixel.Law Rechtsanwälte mahnen für Peter Kirchhoff wegen der Veröffentlichung eines Fotos ab

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Die Pixel.Law Anwälte mahnen im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff wegen der Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Fotos „Kreditantrag“ auf der Webseite des Abgemahnten ab. Die Schadensersatzforderung beläuft sich auf 2.155,00 EUR.

Für ihren Mandanten, Peter Kirchhoff, der als Fotograf unter anderem die Fotografie „Kreditantrag“ veröffentlicht hat, gehen die pixel.Law Anwälte in der uns vorliegenden Abmahnung gegen die unerlaubte Veröffentlichung des Bildes auf einer Internetseite vor. Das Foto stellt ein sogenanntes Lichtbildwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG dar, dessen Urheber Herr Kirchhoff ist. Eine Veröffentlichung des Fotos darf somit grundsätzlich nur mit dem Einverständnis von Herrn Kirchhoff erfolgen. Dieses Einverständnis soll der Abgemahnte jedoch nicht eingeholt haben, sodass das Verhalten des Abgemahnten somit eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Die Pixel.Law Anwälte fordern zunächst die Beseitigung des Fotos von der Internetseite und senden zudem eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte unterschrieben zurücksenden soll.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei einen Schadensersatz gemäß § 97 UrhG. Dieser wird in der Abmahnung aus der Lizenzgebühr der Verwertungsrechte auf 1.042,50 EUR errechnet. Hinzu kommt ein Aufschlag von 100 % (1.042,50 EUR) wegen fehlender Urheberrechtsangabe auf der Website. Mit den Rechtsanwaltskosten sowie den Dokumentations- und Sicherungskosten von 70,00 EUR fordern die pixel.law Rechtsanwälte somit insgesamt 2.834,10 EUR.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben?

Grundsätzlich gilt für Sie, sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, zunächst: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung auch nicht ignorieren und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das weitere Kosten mit sich bringt. Schalten Sie deshalb rechtzeitig anwaltliche Hilfe ein und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten.

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten Mandaten in gesamten Bundesgebiet zu Rechtsfragen in Sachen Urheber-, Wettbewerbs- oder auch Markenrecht. Wir informieren uns stets über neue Entwicklungen auf diesen Rechtsgebieten, verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und können auf unsere umfangreiche Erfahrung bei der Vertretung Abgemahnter zurückgreifen. Auf diese Weise arbeiten wir für Sie an einer optimalen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung.

Senden Sie uns einfach ihre Abmahnung zu, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und Ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs für Sie vorläufig einschätzen.


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