Die Scheidung: Was man tun muss, bis man geschieden ist

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Dass eine Ehe scheitert, ist heutzutage immer häufiger der Fall. Steht dann eine Scheidung im Raum, kann es tatsächlich für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung sein, getrennte Wege zu gehen. Aber wie lässt man sich scheiden? Was passiert alles in einem Scheidungsverfahren? Was hat es mit dem Trennungsjahr auf sich und wer braucht wann einen eigenen Anwalt?

Trennungsjahr ist ein Muss

Bevor man mithilfe eines Anwalts – im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang! – einen Scheidungsantrag stellen kann, muss das Trennungsjahr abgelaufen sein. Vor dem Scheidungsantrag müssen die Noch-Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben – dürfen in dieser Zeit Tisch und Bett nicht teilen. Nur selten gibt es von diesem Grundsatz eine Ausnahme: In Fällen, in denen es einem Partner nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr abzuwarten (Morddrohungen etc.), ist eine Härtefallscheidung möglich.

Antrag auf Scheidung der Ehe: Scheidungsantrag

Nach dem Trennungsjahr kann man den Antrag auf Scheidung der Ehe beim Familiengericht stellen. Auch wenn man sich einig ist über die Scheidung und die Scheidung nicht streitig ist (einvernehmliche Scheidung), ist dafür aber mindestens ein Rechtsanwalt notwendig, der den Antrag auf Scheidung stellt. Wichtig ist aber zu sagen: Es gibt auch nach dem Scheidungsantrag ein Zurück: Der Scheidungsantrag kann bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die Scheidung vor dem Familiengericht zurückgenommen werden.

Vor dem Familiengericht: Scheidung nach mündlicher Verhandlung

Wurde der Scheidungsantrag wirksam gestellt und liegen alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung vor, erfolgt die Scheidung nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht durch Beschluss. Ohne Termin vor Gericht ist eine Scheidung nicht möglich, selbst wenn man sich in allen Punkten einig ist – auch bei einer „Onlinescheidung“! Hat das Gericht die Scheidung verkündet, kann man dagegen innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel einlegen. Tut das keiner der beiden Ex-Ehepartner, ist die Ehe endgültig aufgelöst.

Versorgungsausgleich, Unterhalt etc.

Der Versorgungsausgleich (z. B. der Ausgleich von Rentenansprüchen etc.) ist automatisch Teil des Scheidungsverfahrens. Geht es aber um Fragen in Bezug auf Sorgerecht für gemeinsame Kinder, um Unterhalt oder Zugewinn wird darüber im Scheidungsverfahren nur entschieden, wenn man das ausdrücklich beantragt. Ist man sich über diese sog. Folgesachen nicht einig, über die Scheidung an sich hingegen schon, kann und sollte man die Folgesachen allerdings am besten vom Scheidungsverfahren abtrennen, was auch im laufenden Scheidungsverfahren noch möglich ist.

Wie viele Rechtsanwälte braucht man bei einer Scheidung?

Lässt man sich in allen Punkten – Scheidung und Folgesachen! – einvernehmlich scheiden, reicht ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt, der andere Partner muss lediglich zustimmen. Sobald aber Uneinigkeit in einzelnen Punkten zwischen den Noch-Ehegatten besteht, ist ein Rechtsanwalt für jeden Partner notwendig. Das kann auch der Fall sein, wenn man sich im Scheidungsverfahren plötzlich über die Scheidungsfolgen uneinig wird, sich aber über die Scheidung an sich weiterhin einig ist.

Fazit

Wer im Scheidungsverfahren einen Anwalt benötigt, wie lange eine Scheidung dauert und wie teuer die Scheidung wird – das hängt stark vom Einzelfall ab. Eine einvernehmliche Scheidung inkl. Scheidungsfolgenvereinbarung geht aber natürlich immer schneller und ist günstiger als ein Rosenkrieg.

Schaffen Sie deswegen frühzeitig Klarheit – lassen Sie sich beraten! Ich beantworte Ihnen Ihre Fragen zum Thema Scheidung und z. B. Scheidungsfolgenvereinbarung und erkläre Ihnen bei Bedarf, wie eine Onlinescheidung funktioniert. Kontaktieren Sie mich per Telefon, per E-Mail oder über das anwalt.de-Kontaktformular!


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