Die Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB

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I. Einleitung

Unfallflucht, auch bekannt als Fahrerflucht, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verkehrsregeln, bei dem der Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Unfall den Tatort verlässt, ohne sich um den Schaden oder um mögliche Verletzte zu kümmern. Häufig kommt es vor, dass Personen vorgeworfen wird, während des Ein- oder Ausparkens ein fremdes Fahrzeug beschädigt zu haben und sich so der Fahrerflucht schuldig gemacht zu haben. 

II. Strafbarkeit

In Deutschland ist Unfallflucht gemäß § 142 StGB strafbar. Die Strafnorm stellt dabei auf das Verhalten des Fahrers ab: Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne dass zuvor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden, um den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren, macht sich strafbar. 

III. Strafe

Die Strafe für eine Unfallflucht kann je nach Schwere des Unfalls und dem Grad der Schuld des Fahrers sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einem Unfall mit Sachschaden kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. Wird bei einem Unfall eine Person verletzt oder gar getötet, kann die Strafe erheblich höher ausfallen. In diesem Fall droht dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder sogar lebenslänglich. 

Bei den klassischen Fällen der Unfallflucht wird bei Ersttätern in der Regel eine Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz entspricht dabei ca. 1/30 des Monatsnettolohns. 

IV. Führerscheinrechtliche Konsequenzen

Eine Unfallflucht hat auch oft schwerwiegende Konsequenzen für den Führerscheininhaber. Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn der Fahrer verurteilt wird. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beantragt werden.

Die Sperrfrist beträgt hierbei von Gesetzes wegen mindestens 6 Monate. Dies ist ein sehr langer Zeitraum, in welchem auf den Führerschein verzichtet werden muss. Bei Ersttätern beträgt die Sperrfrist sehr häufig 6 - 8 Monate. 

Mit einem erfahrenen Verteidiger wie mir, der auf das Strafrecht spezialisiert ist, kann es gelingen die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern. Hierzu bieten sich verschiedene Argumente und Strategien an. 

Wenn Ihnen eine Unfallflucht vorgeworfen wird, scheuen Sie sich nicht mit mir über meine Website www.kroeber-roth.de oder über anwalt.de in Kontakt zu treten.


Foto(s): www.kroeber-roth.de

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