Die Untersuchungshaft (U-Haft)

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Jeden Tag hören oder lesen wir in den Nachrichten von Menschen, die in Untersuchungshaft genommen werden. Aber was bedeutet das eigentlich und welche Rechte haben die Betroffenen? Dieser Blog soll einen kurzen Überblick über das Thema Untersuchungshaft geben und erklären, was es mit diesem Instrument der Strafprozessordnung auf sich hat.

Was ist Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist die vorläufige Inhaftierung einer Person, die einer Straftat beschuldigt wird. Die Person wird in einem Gefängnis oder einer anderen Einrichtung untergebracht, in der sie vorübergehend festgehalten wird. Die Untersuchungshaft dient dazu, die Ermittlungen des Staatsanwalts zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass die Person nicht flüchtet oder Beweismittel vernichtet.

Hintergründe der Untersuchungshaft

In Deutschland wird eine Person in Untersuchungshaft genommen, wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen hat. Die Person wird dann in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Das Ziel der Untersuchungshaft ist es, die Ermittlungen zu einer Straftat zu ermöglichen und zu beschleunigen. Durch die Haft wird sichergestellt, dass die Person nicht flieht und so dem Strafverfahren entgeht. Außerdem soll die Haft verhindern, dass die Person weitere Straftaten begeht oder auf Beweismittel (z.B. Zeugen) einwirkt und die Ermittlungen so behindert.

Die Untersuchungshaft beantragt der Staatsanwaltschaft und ein Ermittlungsrichter kann einen Haftbefehl erlassen, wenn Haftgründe vorliegen. Es gibt keine fixe zeitliche Grenze, jedoch erfolgt regelmäßig eine gerichtliche Kontrolle, ob weiterhin Haftgründe vorliegen und die Untersuchungshaft erforderlich und angemessen ist.

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und kein Grund für eine weitere Haft besteht, wird die Person entlassen. Wenn der Verdacht weiterhin besteht und es genügend Beweise gibt, wird die Person angeklagt und muss sich vor Gericht verantworten.

 Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern soll dem Zweck dienen, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder de Polizei zu fördern. Die Betroffenen haben das Recht, mit ihrem Anwalt zu sprechen und Akteneinsicht zu nehmen. Allerdings ist es ihnen untersagt, Kontakt zu anderen Beschuldigten oder Zeugen aus dem Fall aufzunehmen. Besuche sind aber auch in der Untersuchungshaft möglich.

Voraussetzungen für die Inhaftierung

Eine Inhaftierung kann nur dann erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst muss ein Haftbefehl vorliegen. Dieser wird von einem Richter erlassen und muss bestimmte Formvorschriften einhalten. Zudem muss die Inhaftierung zur Sicherstellung der Strafverfolgung erforderlich sein. Darüber hinaus darf die Inhaftierung nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel als die Untersuchungshaft nicht ausreichen, z.B. Meldeauflagen bei der Polizei, eine Kaution oder die Abgabe des Reisepasses.

Haftgründe

Es gibt verschiedene Haftgründe, unter anderem:

  • Verdunklungsgefahr: Die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichten oder auf Zeugen einwirken könnte
  • Fluchtgefahr: Die Gefahr, dass der Beschuldigte fliehen könnte.
  • Wiederholungsgefahr: Die Gefahr, dass der Beschuldigte ähnliche, schwere Straftaten begehen könnte. 

Gründe für eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft

Wenn die Verteidigung keine Gründe findet, die eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft rechtfertigen, muss der Angeklagte in der Regel bis zum Ende des Verfahrens in Haft bleiben. Es gibt jedoch einige Gründe, die eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft rechtfertigen können: Die Dauer der Untersuchungshaft muss angemessen sein. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht schnell genug mit den Ermittlungen fertig wird, kann das Gericht die Freilassung anordnen. Wenn der Angeklagte eingesperrt ist, obwohl er keinen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr mehr darstellt, kann das Gericht die Freilassung anordnen.

Folgen einer langen Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist eine schwere Belastung für den Häftling. Sie kann zu schweren gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere wenn sie lange andauert. Die Häftlinge leiden unter Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit und Depressionen. Viele bekommen psychische Probleme. Die langen Wartezeiten auf ihren Prozess sind ebenfalls eine große Belastung.

Die Dauer der Untersuchungshaft hängt vom Einzelfall ab. In der Regel beträgt die Haftzeit jedoch weniger als ein Jahr. Die Entscheidung über die Weiterführung oder Aufhebung der Untersuchungshaft trifft das Gericht.

Eine lange Untersuchungshaft kann verschiedene Ursachen haben: z.B. kann es sein, dass die Ermittlungen noch andauern und die Staatsanwaltschaft deshalb noch keine Anklage erheben kann. 


Wenn Sie vorhaben, sich gegen die Untersuchungshaft zu wehren oder einen Angehörigen unterstützen möchten, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht in München beauftragen. Dieser kann Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informieren und Sie vor Gericht vertreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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