Diesel-Fahrverbote ab 2019 in Berlin

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Diesel-Fahrverbote kommen auch in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 9. Oktober entschieden, dass die Hauptstadt für elf Straßenabschnitte 2019 Fahrverbote verhängen muss. Die Fahrverbote seien notwendig, um den Grenzwert für die Schadstoffbelastung mit Stickstoffdioxid einzuhalten.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Berliner Senat nun bis zum 31. März einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften verabschieden. Die Fahrverbote müssen dann bis Ende Juni 2019 umgesetzt werden.

Für Diesel-Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 sollen dann an elf Straßenabschnitten Fahrverbote gelten. Betroffen sind u. a. auch Abschnitte der Leipziger Straße und der Friedrichstraße. Ohne Fahrverbote sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts an den betroffenen Straßen eine Verbesserung der Luftqualität nicht zu erreichen. Außerdem muss das Land Berlin für weitere Abschnitte noch Fahrverbote prüfen. Ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone wie es die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) zunächst gefordert hatte, hielt das Verwaltungsgericht hingegen nicht für notwendig, da die Grenzwerte in dieser Zone an vielen Stellen eingehalten würden.

In Hamburg wurden erste Diesel-Fahrverbote bereits umgesetzt, in Stuttgart und Frankfurt sind sie für 2019 angekündigt und nun reiht sich auch Berlin ein. Weitere Städte könnten folgen, denn die DUH klagt derzeit in 28 Städten auf Fahrverbote.

„Das Thema Fahrverbote ist auch nach dem Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung Anfang Oktober verkündete, längst nicht vom Tisch. Das belegt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Mit Umtauschprämien, wie die Regierung sie vorschlägt, werden sich Fahrverbote nicht umgehen lassen. Zumal viele Städte, u. a. eben auch Berlin und Frankfurt, nicht auf der Liste der besonders belasteten Städte stehen, in denen es Umtauschprämien geben soll“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Fahrverbote und der damit verbundene Wertverlust der Fahrzeuge werden für Diesel-Halter immer konkreter. Gleichzeitig läuft den durch den VW-Abgasskandalgeschädigten Verbrauchern die Zeit davon. „Sie haben zwar gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können, müssen ihre Forderungen aber auch bis Ende 2018 geltend machen, da sie ansonsten verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. 

Eine Option kann auch der Widerruf der Autofinanzierung sein, der unabhängig vom Abgasskandal und der Antriebsart möglich ist, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt hat. „Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

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