Diesel-Fahrverbote in Berlin werden konkret

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Diesel-Fahrverbote in Berlin werden im Sommer Realität. Diesel-Fahrern drohen dann voraussichtlich auf 15 Streckenabschnitten in der Hauptstadt Fahrverbote.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits im vergangenen Oktober entschieden, dass Fahrverbote ab Mitte 2019 eingeführt werden müssen, denn der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft wird in der Hauptstadt zum Teil deutlich überschritten. Anders könne die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden nicht reduziert werden, so das Verwaltungsgericht. Das Land Berlin müsse dementsprechend einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen, in dem auch Fahrverbote für Diesel bis zur Schadstoffklasse Euro 5 berücksichtigt werden.

Der Senat hat den neuen Luftreinhalteplan nun vorgelegt. Der Entwurf sieht Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 auf 15 Straßenabschnitten in Berlin vor. Die Fahrverbote werden voraussichtlich am 1. Juli in Kraft treten. Betroffen sind u. a. auch Abschnitte der Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum der Hauptstadt. Durch die Fahrverbote soll die Luftqualität verbessert und die Grenzwerte eingehalten werden. Die Belastung lag im vergangenen Jahr im Jahresmittel bei 46 Mikrogramm, 2017 waren es noch 51 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft.

Neben Diesel-Fahrverboten soll es auch zahlreiche Tempo-30-Zonen geben, um die Luftqualität in Berlin zu verbessern. Ob die Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden, wird der Senat erst im Mai entscheiden.

„Auch, wenn derzeit wieder viel über Grenzwerte diskutiert wird, werden sich Fahrverbote auf Dauer nicht vermeiden lassen. Das gilt nicht nur in Berlin, sondern auch für andere deutsche Städte wie z. B. Hamburg, Stuttgart oder Essen. Diesel-Fahrer werden in noch weiteren Städten mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Betroffene Diesel-Fahrer haben aber auch Möglichkeiten, sich zu wehren. Ist ihr Fahrzeug direkt von Abgasmanipulationen betroffen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Nach zahlreichen verbraucherfreundlichen Entscheidungen verschiedener Gerichte positionierten sich zuletzt auch der BGH und die Oberlandesgerichte in Köln und Karlsruhe aufseiten der Verbraucher.

Eine Option ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist unabhängig davon möglich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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