Dieselgate: Fehler in Widerrufsbelehrung der Mercedes Bank führt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

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Ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.11.2018 ermöglicht Betroffenen im sog. VW-Skandal bzw. Diesel-Skandal („Dieselgate“) einen einfachen Weg, sich durch einen Widerruf des Darlehensvertrags vom Kauf zu lösen und den Kauf zu guten Konditionen rückabzuwickeln. 

Voraussetzung ist ein Mangel in der Widerrufsbelehrung. Aufgrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist dies durchaus erfolgsversprechend. Das rechtskräftige Urteil ist auf alle Pkw-Kaufverträge anwendbar und somit nicht auf manipulierte Dieselfahrzeuge beschränkt.

Mit dem so genannten „Widerrufsjoker“ haben sich vor Jahren schon viele Bauherren aus ihrer teuren Baufinanzierung verabschiedet, als die gesunkenen Zinsen günstigere Finanzierungen ermöglichten. Nun hat dieses Instrument sich durch ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Stuttgart als erfolgversprechende Möglichkeit qualifiziert, sich von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen zu trennen, ohne einen Schaden vor Gericht nachweisen zu müssen. Denn die Rechtsprechung zur Frage, ob durch die manipulierten Abschalteinrichtungen den Käufern ein Schaden entstanden ist, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Schadensersatz führt, wird von den Gerichten nach wie vor uneinheitlich bewertet. 

Auch der Bundesgerichtshof hat hierzu noch keine Entscheidung gefällt. Diese Rechtsunsicherheit gibt es beim Widerruf des Kreditvertrags nicht: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Käufer einen Darlehensvertrag auch noch Jahre später wirksam ohne Angabe von Gründen widerrufen und sein Fahrzeug zurückgeben.

Aufgrund ihrer fehlerhaften Widerrufsbelehrung musste die beklagte Mercedes-Bank den Darlehens- sowie den damit verbundenen Kaufvertrag über einen Mercedes C 250d rückabwickeln. Zwischen Aufnahme des Kredits am 27.9.2016 und Widerruf am 2.2.2018 lagen 1 ½ Jahre, in denen der Besitzer fast 52.000 Kilometer mit dem Auto gefahren war.

Mercedes Bank muss Raten an Käufer zurückzahlen und das Fahrzeug zurücknehmen

Aufgrund ihrer fehlerhaften Widerrufsbelehrung musste die beklagte Mercedes-Bank den Darlehens- sowie den damit verbundenen Kaufvertrag über einen Mercedes C 250d rückabwickeln. Zwischen der Aufnahme des Kredits am 27.9.2016 und dem Widerruf am 2.2.2018 lagen 1 ½ Jahre, in denen der Besitzer fast 52.000 Kilometer mit dem Auto gefahren war.

Der Kläger hatte bei der Mercedes Bank einen Autokredit über 45.600 EUR aufgenommen. Als er feststellte, dass sein Fahrzeug möglicherweise von der Dieselaffäre betroffen sein könnte, widerrief er den Kreditvertrag. Da das Gericht feststellte, dass der Kläger von der beklagten Bank nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, konnte die 14-tägige Widerrufsfrist auch nicht beginnen. 

Das Landgericht Stuttgart stellte als Folge der fehlerhaften Widerrufsbelehrung fest, dass

  • der Kläger ab seiner Widerrufserklärung von der Zins- und Ratenzahlung befreit ist,
  • seine bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Raten zurückerhält,
  • sich eine Nutzungsentschädigung von rund 9.000 Euro anrechnen lassen muss und
  • das Fahrzeug zurückgibt

Übergabe der Darlehensbedingungen konnte von Bank nicht nachgewiesen werden

Die Bank konnte die Übergabe der Darlehensbedingungen nicht nachweisen. Dies hat zur Folge, dass Betroffene den Autokreditvertrag auch noch Jahre nach dem Kauf widerrufen können. 

Das Landgericht führte hierzu aus, dass ein Widerruf auch noch 10 Jahre nach dem Kauf möglich sei. Das LG Stuttgart hat in einem parallel gelagerten Fall einen Widerruf nach drei Jahren für wirksam erachtet, weil die Regelung zum Sollzins widersprüchlich formuliert war.

Vorteile des Widerrufsjokers gegenüber einer Schadensersatzklage

Jeder Fehler in einer Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrags kann für die betroffene Bank zur Folge haben, dass der Kreditvertrag und der damit verbundene Kaufvertrag rückabzuwickeln sind. Denn beide Verträge sind rechtlich miteinander verbunden, d. h. der Kaufvertrag steht und fällt mit der Wirksamkeit des Kreditvertrags. 

Der Vorteil gegenüber einer Schadensersatz- oder Musterfeststellungsklage für Betroffene der sog. Diesel-Affäre ist, dass der Kreditnehmer gar nicht von einem abgasmanipulierten Fahrzeug betroffen sein muss. 

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so erlischt das 14-tägige Widerrufsfrist nicht und ein auch Jahre später erklärter Widerruf führt zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob das finanzierte Fahrzeug einen Mangel hat oder nicht. Denn die Motive des Käufers für seinen Widerruf sind vollkommen unerheblich.

Auch muss es sich nicht um ein Dieselfahrzeug handeln. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann jeder damit verbundene Kaufvertrag, also auch der hinsichtlich eines Benzin-, Gas- oder Elektro-PKW noch Jahre nach dem Kauf widerrufen werden.

Kostenlose Prüfung Ihres Kreditvertrags

Rechtsanwalt Markus Mehlig ist bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt Betroffene gegen VW, Audi, Skoda und weitere Autohersteller in der sog. Diesel-Abgas-Affäre wegen manipulierter Abschaltsoftware. Sollten Sie an einer Rückabwicklung Ihres kreditfinanzierten Pkw-Kaufs interessiert sein, prüft er kostenlos den Darlehensvertrag auf Fehler in der Widerrufsbelehrung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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