Diesel-Gate/Schummelsoftware: Rückabwicklung des Fahrzeugerwerbs über Darlehenswiderruf!

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Kreditverträge einer Vielzahl von Autoherstellerbanken sind gespickt mit Fehlern, was den Kunden auch heute noch den Widerruf des Finanzierungsvertrages und die Rückabwicklung des Fahrzeugerwerbs ermöglicht. Allein bei VW sollen nach Schätzungen rund 2,15 Millionen Verträge betroffen sein!

Namentlich über das Widerrufsrecht des Kreditvertrags wurde häufig nicht richtig/missverständlich informiert. Die eigentlich nur vierzehntägige Widerrufsfrist begann dann nicht zu laufen und das Widerrufsrecht kann auch heute noch ausgeübt werden.

Vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote und anderer Motive zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Kredit-/Leasingvertrag ist der sogenannten „Widerrufsjoker“ höchst attraktiv, um sich von seinem Fahrzeug zu lösen. Statt sich mit einem Software-Update abspeisen lassen zu müssen oder einen Rechtsstreit mit dem Hersteller/Händler zu initiieren, kann sich der Autobesitzer eines finanzierten Fahrzeugs durch Widerruf des Finanzierungsvertrages elegant vom Fahrzeug trennen und die Vertragsbeziehung vorzeitig beenden.

Kunden/Fahrzeugbesitzer, die nach dem 12.06.2014 finanziert haben, müssen noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen! Der Kunde konnte das Fahrzeug dann über Jahre hinweg ohne nennenswerte Kosten fahren.

MPH Legal ServicesRechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt und unterstützt geschädigte Fahrzeugbesitzer bei der Rückgabe/Rückabwicklung ihres geleasten/kreditfinanzierten Fahrzeugs mittels des „Widerrufsjokers“.


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